Abrechnung

PCR-Test auf SARS-CoV-2 nach GOP 32816 wird zum 1. Juli deutlich abgewertet

Vor zwei Jahren und drei Monaten wurde der PCR-Test auf SARS-CoV-2 bereits Regelleistung in der GKV. Seitdem ist der Test mehrfach abgewertet worden. Die nächste Stufe nach unten für die GOP 32816 folgt zum 1. Juli.

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Im PCR-Labor bereitet eine medizinisch technische Laborassistentin die Bearbeitung von PCR-Tests in einem Automaten vor, die innerhalb von drei Stunden in dem Automaten analysiert werden. Labore sollen künftig für SARS-CoV-2-PCR-Tests nach EBM weniger Geld bekommen. (Archivbild)

Im PCR-Labor bereitet eine medizinisch technische Laborassistentin die Bearbeitung von PCR-Tests in einem Automaten vor, die innerhalb von drei Stunden in dem Automaten analysiert werden. Labore sollen künftig für SARS-CoV-2-PCR-Tests nach EBM weniger Geld bekommen. (Archivbild)

© dpa

Berlin. Der Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Mai eine weitere Neubewertung der Laborleistung nach GOP 32816 vorgenommen. Der „Nukleinsäurenachweis des betaCoronavirus SARS-CoV-2“ soll zum 1. Juli, also zum 3. Quartal von aktuell 35 auf dann nur noch 27,30 Euro abgesenkt werden. Bei Einführung der neuen Leistung Ende Januar 2020 war der Test noch mit 59 Euro bewertet gewesen, wurde dann im Verlauf der Pandemie mit zunehmender Anzahl von Testungen aber nach und nach abgesenkt, zuletzt auf 35 Euro.

Die Neubewertung erfolge „aufgrund der Erkenntnisse zur Mengenentwicklung und dem Pandemieverlauf“, heißt es in der Begründung des Bewertungsausschusses.

Parallel wird der obligatorische Leistungsinhalt leicht verändert: Nur noch die Untersuchung von Material der oberen Atemwege (Oropharynx-Abstrich und/oder Nasopharynx-Abstrich) ist möglich, Nasopharynx-Spülung und -Aspirat sind nicht mehr vorgesehen. Es bleibt dabei, dass die Untersuchung im Behandlungsfall höchstens fünfmal berechnungsfähig ist.

Die Vergütung von SARS-CoV-2-PCR-Tests nach Testverordnung liegt bislang noch deutlich höher als in der neuen Bewertung des EBM ab 1. Juli. Laborärzte erhalten für PCR-Tests nach Testverordnung aktuell 43,56 Euro.

Bewertung im HPV-Labor steigt

Die Bewertung der Leistungen nach GOP 01763, 01767 und 01769 ist dagegen zum 1. Juli um 15 EBM-Punkte auf 168 Punkte erhöht worden, die Leistung nach GOP 32819 von 18,80 auf 21 Euro. Dahinter steckt die Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinie zum Zervixkarzinom zum 1. Januar 2020.

Aufgrund des Wechsels von einem einjährigen in ein dreijähriges Untersuchungsintervall für alle Frauen ab dem 35. Lebensjahr komme es zu einer im zweiten und dritten Jahr stark rückläufigen Auslastung der HPV-Diagnostik mit der Folge einer niedrigeren Auslastung der Maschinen und des Personals als zuvor kalkuliert. (ger)

In einer ersten Version hatten wir geschrieben, nach Testverordnung erhalten die Laborärzte immer noch 50,50 Euro. Tatsächlich sind es nur noch 43,56 Euro. Leistungen der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 via PoC-NAT-Testsystem werden je Testung mit 30 Euro vergütet.

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