Grundrechte

Partielle Corona-Impfpflicht auf dem Prüfstand

Beim Bundesverfassungsgericht stapeln sich die Eingaben gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 in Pflege, Praxen und Kliniken.

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Karlsruhe. Beim Bundesverfassungsgericht sind inzwischen 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Knapp 60 davon seien mit einem Eilantrag verbunden, berichtete das Nachrichtenportal „Focus Online“ am Donnerstag. Nach Auskunft des Gerichtssprechers gibt es außerdem drei isolierte Eilanträge. Die erste Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag war Mitte Dezember in Karlsruhe eingereicht worden.

Das Gericht gibt üblicherweise keine Auskunft darüber, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Da die Impfpflicht ab Mitte März gelten soll, ist aber zu erwarten, dass die zuständigen Richterinnen und Richter des Ersten Senats rechtzeitig vorher zumindest die Eilanträge prüfen. Diese zielen darauf ab, die Umsetzung solange auszusetzen, bis es eine abschließende Entscheidung im Hauptverfahren gibt.

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes. Die Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bereits Beschäftigte müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind - oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.

Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Fehlt er, muss das Gesundheitsamt informiert werden, das dann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen kann. Zuletzt war Kritik laut geworden, dass die Prüfung der einzelnen Fälle praktisch kaum zu leisten sei. Außerdem wird befürchtet, dass die Durchsetzung zu große Lücken beim Pflegepersonal reißt. (dpa)

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