Homöopathie
Peanuts contra Prinzip
Bundesgesundheitsminister Spahn bekommt Gegenwind ins Gesicht, weil er homöopathische Präparate als Kassenleistungen in Ordnung findet. Auch wenn es nur 20 Millionen Euro im Jahr seien, sei das als Begründung prinzipiell falsch – und unwissenschaftlich.
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Alles nur Peanuts? Jens Spahn ist der Meinung, dass die Kassenausgaben für Homöopathie selbst in homöopathischen Dosen erfolgen, sprich: Sie sind zu gering, um dagegen vorgehen zu müssen.
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FRANKFURT/MAIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erntet Kritik für seine Erklärung, hömöopathische Präparate als Satzungsleistung der Krankenkassen nicht antasten zu wollen. Das „Informationsnetzwerk Homöopathie“ wirft dem Minister vor, mit dem „Peanuts-Argument“ der vergleichsweise marginalen Kosten „die zweifellos schlechteste Begründung“ pro Kostenerstattung zu liefern.
In einem offenen Brief an den Minister (bit.ly/2m3i00Z), dem sich binnen kurzem bereits über 500 Unterzeichner namentlich angeschlossen haben, heißt es unter anderem: „Sie geben mit Ihrer Entscheidung und deren Begründung einer zunehmenden Wissenschafts- und Faktenfeindlichkeit Raum, deren Auswirkungen Sie an andere Stelle mit einer Impfpflicht dann wieder einzufangen versuchen.“
Spahn contra Wissenschaft?
Als einer „Methode, die allenfalls einen Placeboeffekt hervorzubringen imstande ist“, dürfe der Homöopathie „keine öffentliche Reputation mehr zukommen“. Spahn hingegen bestätige mit seiner Erklärung die Homöopathie.
Auch die KV Hessen will das Ministervotum pro Satzungsleistung nicht unkommentiert stehen lassen. Wer an die Homöopathie glauben wolle, solle das tun, „dann allerdings nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft, deren Ausstattung bekanntlich nicht gut genug ist, um zum Beispiel ambulante ärztliche Leistung ohne Budgetierung zu bezahlen“, heißt es in einer KV-Mitteilung.
Spahn habe zwar Recht damit, dass es sich bei den von ihm angeführten 20 Millionen Euro Jahresausgaben der Kassen für Homöopathika um einen vergleichsweise geringen Betrag handelt. Doch gehe es „ums Prinzip“. Im Gesundheitswesen gebe es „nach wie vor nichts zu verschenken“. Behandlungen, „für die es keinen erwiesenen Nutzen gibt“, hätten deshalb „in der GKV nichts zu suchen“. (cw)