Münchner Rechtsmediziner sollte „zerstört“ werden

Perfider Racheplan: Angeklagter wegen falscher Plagiatsvorwürfe zu Haft verurteilt

In dem Münchner Prozess, in dem es um die Verleumdung eines bekannten Rechtsmediziners ging, ist das Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde zu über zwei Jahren Haft verurteilt.

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München. Von einer einzigartigen Tat sprach Richter Dominik Angstwurm und von „fast beispielloser krimineller Energie“. Das Amtsgericht München hat das Urteil im Prozess um ein aufwendig gefälschtes Plagiat gesprochen. Zu zweieinhalb Jahren Haft unter anderem wegen Verleumdung und Betrugs wurde der Angeklagte verurteilt. Das Opfer der Tat war der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität, Matthias Graw.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige den Mediziner mit einem Racheplan massiv schaden wollte, aus Unzufriedenheit mit der Obduktion seiner toten Mutter. Die Verteidiger des Mannes, die seinen Freispruch gefordert hatten, kündigten noch im Gerichtssaal an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Gericht: Angeklagter wollte Mediziner zerstören

Der Fall dürfte insgesamt beispiellos sein. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass der Hass auf den Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität, Matthias Graw, so groß war, dass der Angeklagte alle Hebel in Bewegung setzte, um ihn „beruflich und privat zu zerstören“, wie es in der Urteilsbegründung heißt.

Die Tat sei „keineswegs ein bloßes Verleumdungsdelikt“, sagt Richter Angstwurm - „gerade in Zeiten von Fake-News“. Die Diskussion um das Plagiat habe dazu geführt, dass Urteile in Strafprozessen, in denen Graw oder Mitarbeiter seines Instituts als Gutachter aufgetreten waren, öffentlich in Zweifel gezogen wurden.

Weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt

Auch darum blieb das Gericht nur vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich in ihrem Plädoyer für eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ausgesprochen hatte. Bei über zwei Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen.

Der Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts von Ghostwritern einen vermeintlich wissenschaftlichen Sammelband aus dem Jahr 1982 zu einem rumänischen Medizinerkongress verfassen lassen. In dieses Buch sollen dann Passagen und Abbildungen aus der Dissertation des Rechtsmediziners eingeflossen sein. So sollte der Eindruck entstehen, als hätte Graw für seine 1987 erschienene Doktorarbeit daraus abgeschrieben. (dpa)

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