Mordanklage
Pfleger in Klinikum bei Aachen soll insgesamt neun Patienten ermordet haben
Neun Morde und 34 Mordversuche werden einem 44-jährigen Pfleger einer Palliativstation in Würselen zur Last gelegt. Noch im März soll der Prozess gegen ihn beginnen.
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Blick auf das Landgericht im Justizzentrum Aachen: Hier soll noch im März der Prozess gegen einen Pfleger beginnen, der neun Patienten ermordet haben soll.
© Rolf Vennenbernd/dpa
Aachen. Der Fall nimmt immer größere Dimensionen an: Ein wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs angeklagter Pfleger eines Klinikums bei Aachen soll nun noch mehr Taten begangen haben als bisher angenommen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll er vier weitere Patienten ermordet und dies in neun weiteren Fällen versucht haben. Eine entsprechende Nachtragsanklage sei beim Landgericht Aachen eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin. Zuerst hatte die „Aachener Zeitung“ berichtet.
Damit werden dem 44-Jährigen nun insgesamt neun Morde und 34 Mordversuche vorgeworfen, die er auf der Palliativstation eines Klinikums in Würselen begangen haben soll. Er soll seinen Opfern Überdosen von Schmerz- oder Beruhigungsmitteln gespritzt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Als Motiv nimmt sie an, dass der Deutsche ruhige Nachtschichten und wenig Aufwand mit den Patienten haben wollte.
Bei einigen Patienten soll der Krankenpfleger mehrere Versuche unternommen haben, um sie zu töten. Insgesamt gebe es damit 26 Geschädigte. Alle Taten soll er zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 begangen haben.
Prozess soll am 24. März starten
Der Prozess gegen den Mann wegen der zunächst angeklagten 30 Fälle soll am 24. März vor dem Aachener Landgericht beginnen. Dabei geht es um fünf mutmaßliche Morde und 25 Mordversuche. Ob die nachträglich angeklagten Fälle in diesem Prozess mitverhandelt werden, sei noch nicht entschieden, sagte die Gerichtssprecherin.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte von Politik und Justiz, alte und schwerkranke Patienten besser zu schützen. „Serienmördern wird es in Pflege und Medizin zu leicht gemacht“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Leichenschau-Pflicht bei Tod von Pflegebedürftigen?
Wenn Pflegebedürftige sterben, müsste es deshalb grundsätzlich eine Leichenschau durch einen Amtsarzt geben, forderte Brysch. „So können mögliche Täterinnen und Täter wirksam abgeschreckt und die Schwächsten in der Gesellschaft geschützt werden.“
Aber auch in den Einrichtungen selbst könne manches getan werden, um die Patienten besser zu schützen. Vor allem brauche es eine „Kultur des Hinschauens“, argumentierte der Patientenschützer. „Schließlich sind es fast immer die Kolleginnen und Kollegen, die den Taten auf die Spur kommen.“ (dpa)