Praxisbesonderheit Pflegeheim
NEU-ISENBURG (lu). Ärzte, die viele Patienten in demselben Pflegeheim kontinuierlich betreuen, können dies als Praxisbesonderheit geltend machen. Dabei können sie Einsparungen erzielen - etwa weil die Zahl der Klinikeinweisungen deutlich sinkt.