Rundschreiben
Aufsicht an Krankenkassen: Beratungsverbot von Ärzten beachten!
Mit Hilfe von externen Dienstleistern schauen sich Krankenkassen die Verordnungen einzelner Vertragsärzte genau an. Das Bundesamt für Soziale Sicherung mahnt Kassen, die gesetzlichen Grenzen dabei strikt zu beachten.