Bundesverband Pharmazeutische Industrie
Pro Globuli und Therapievielfalt
Die Pharmabranche weist die Vorschläge des GBA-Vorsitzenden zurück, Homöopathika künftig als Satzungsleistung zu verbieten.
Veröffentlicht:BERLIN. "Wer die Homöopathie als ergänzende und in der Regel nebenwirkungsarme Behandlung verbieten will, beschneidet die Therapievielfalt und bevormundet zahlreiche Patienten in Deutschland, die davon profitieren können" – mit harschen Worten bezieht Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Stellung gegen Äußerungen von Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).
Hecken hatte sich erneut in verschiedenen Medien dafür ausgesprochen, homöopathische Therapien künftig als freiwillige Kassenleistungen zu verbieten, da es für sie keine Evidenz gäbe.
"Es gibt eine Vielzahl von Erkrankungen, bei denen homöopathische Arzneimittel erfolgreich eingesetzt werden", betont Fahrenkamp (wir berichteten kurz). Und ergänzt: "Schulmedizin und Homöopathie gehören gleichermaßen zu den Therapiemöglichkeiten der ärztlichen Versorgung."
Fahrenkamp verbindet seine Ausführungen mit einem dringenden Appell an die schwarz-rote Koalition, homöopathische Arzneimittel als Teil einer integrativen Medizin anzuerkennen. Mehr als 7000 niedergelassene Ärzte, darunter auch Notfallmediziner und Onkologen, seien Inhaber der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" und setzten diese Arzneimittel wirkungsvoll in der Versorgung der Patienten ein. Der BPI fordert, dass homöopathische Arzneimittel auch in Zukunft als Satzungsleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können und die Arzneimittel selbstverständlich apothekenpflichtig bleiben müssen.
Studien aus der Versorgungsforschung zeigten übereinstimmend, dass von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden könne. Klinische Studien belegten zudem relevante Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen. "Wenn Behandler und Patienten sie richtig und verantwortungsvoll einsetzen, können Homöopathika den Therapieerfolg unterstützen. Das rechtfertigt auch eine Erstattung als Satzungsleistung der Kassen", so Fahrenkamp. (maw)