Arbeitssicherheit
Ratgeber klärt über Arbeitsschutz auf
Was können Praxischefs in puncto Gefährdungsbeurteilung und Sicherheit am Arbeitsplatz selbst tun? Ein neues Handbuch klärt auf.
Veröffentlicht:Dortmund/Hamburg. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet seit 1996 alle Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen Gefährdungen eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten. Praxischefs sind davon nicht ausgenommen. Das Arbeitsschutzgesetz setzt dabei auf eine qualifizierte Beratung, zum Beispiel durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs- und Werksärzte im Unternehmen oder durch externe sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Dienstleister. Haus- und Facharztpraxen mit einer Kopfzahl von unter 50 Vollzeitäquivalenten können vieles aber auch in Eigenregie unternehmen.
Darauf weist das neue Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Das Handbuch dient als Nachschlagewerk und ersetzt den bisher von der BAuA publizierten „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“.
Das neue Handbuch umfasst drei Teile
Teil 1 enthält allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung.
Teil 2 enthält gefährdungsfaktorenbezogenes Wissen, insbesondere zur Relevanz der jeweiligen Gefährdung und deren Wirkungen, Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen, Arbeitsschutzmaßnahmen sowie vorliegende Vorschriften, Regelwerke und weitere (arbeits-)wissenschaftliche Erkenntnisse, die insbesondere auf Ergebnissen aus aktuellen Forschungsaktivitäten der BAuA basieren. So wurde zum Beispiel der Faktor „Psychische Gefährdungen“ neugestaltet. Grundlage sind die Erkenntnisse des umfangreichen Forschungsvorhabens „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“. Darüber hinaus wird das Themenfeld Arbeitszeit wegen dessen zunehmender Relevanz als eigenständiger Faktor dargestellt.
Teil 3 stellt eine umfängliche Datenbank mit qualitätsgesicherten Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bereit.
Arztpraxen können in der Regel das Angebot in Anspruch nehmen, als Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten das Unternehmermodell zu fahren. Dafür muss der Praxischef laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen entsprechenden Lehrgang absolvieren, der sechs Stunden á 45 Minuten umfasst.
Die BGW selbst bietet keine Arbeitsschutzbetreuung an, sondern ist Kooperationspartner. (maw)
M. Kittelmann, L. Adolph, A. Michel, R. Packroff, M. Schütte, S. Sommer (Hrsg.): Handbuch Gefährdungsbeurteilung. 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021. 611 S., PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fachbuch 20210127