Organspende-Skandal

Revision gegen Freispruch eingelegt

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GÖTTINGEN. Gegen den Freispruch im Göttinger Organspende-Prozess hat die Staatsanwaltschaft wie angekündigt Revision eingelegt.

Diese richte sich dagegen, dass das Gericht nicht den Straftatbestand des versuchten Totschlags angewendet habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Das Landgericht Göttingen hatte den Ex-Leiter der Transplantationsmedizin am Mittwoch vom Vorwurf des versuchten Totschlags in elf Fällen freigesprochen.

Es bescheinigte dem Chirurgen zwar verwerfliche Manipulationen von Daten, mit denen er eine schnellere Zuteilung von Organen für seine Patienten bewirkt habe.

Es sah aber wegen der damaligen Rechtslage keine Strafbarkeit.Die Anklage hatte dem 47-Jährigen Manipulationen vorgeworfen. Dadurch hätten andere schwer kranke Patienten kein Organ erhalten und seien möglicherweise gestorben.

Die Anklage hatte acht Jahre Haft gefordert. Die Affäre hatte 2012 mit dazu beigetragen, dass die Zahl der Spenderorgane in Deutschland deutlich zurückgegangen war. (dpa)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 12.05.201521:04 Uhr

wie pervers, lebensrettende Operation als "versuchten Todschlag"

ich nehme mal an, die Staatsanwältin sagt "versucht" , weil sie vielleicht versucht hat die Toten zu finden, aber nicht gefunden hat.

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