Prozess in Göttingen

Freispruch für Transplantationschirurgen

Das Urteil im Prozess um den Göttinger Organspende-Skandal ist gefallen: Zwar habe der Angeklagte die Manipulation von Patientendaten veranlasst oder darum gewusst - das sei damals aber noch nicht strafbar gewesen, befanden die Richter.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:
An der Uniklinik Göttingen kam es 2012 zu Ungereimtheiten bei Organtransplantationen.

An der Uniklinik Göttingen kam es 2012 zu Ungereimtheiten bei Organtransplantationen.

© Stefan Rampfel/picture alliance/dpa

GÖTTINGEN. Im bundesweit ersten Prozess zum Transplantationsskandal hat das Landgericht Göttingen am Mittwoch den angeklagten Chirurgen freigesprochen. Der 47-Jährige habe sich in keinem der insgesamt 14 angeklagten Fälle strafbar gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther.

Nach Überzeugung der Kammer hat der frühere Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Uni-Klinikum zwar die Manipulation von Patientendaten veranlasst oder darum gewusst.

Diese Manipulationen seien auch nach moralischen Wertvorstellungen zu missbilligen, sie seien aber zum damaligen Zeitpunkt nicht strafbar gewesen, sagte Günther.

Medienauflauf am Mittwoch im Göttinger Landgericht. Aiman O. (M., v. hinten) hier nach dem Freispruch im Gespräch mit seinen Verteidigern.

Medienauflauf am Mittwoch im Göttinger Landgericht. Aiman O. (M., v. hinten) hier nach dem Freispruch im Gespräch mit seinen Verteidigern.

© Pförtner/dpa

Erst seit der Änderung des Transplantationsgesetzes im August 2012 sei dies ein Straftatbestand. Der Angeklagte habe außerdem gegen Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) verstoßen. Dies sei jedoch ebenfalls strafrechtlich nicht relevant, weil die betreffenden Richtlinien verfassungswidrig seien.

Die BÄK-Richtlinien zur Organtransplantation schreiben vor, dass alkoholkranke Patienten nur dann eine Spenderleber erhalten dürfen, wenn sie zuvor sechs Monate lang trocken waren. Außerdem sind Patienten ausgeschlossen, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium einer Krebserkrankung befinden.

Nach Ansicht des Gerichts verstoßen diese Richtlinien gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, weil sie keine Ausnahmen und keine standardisierten Kontrollen vorsehen.

"Jedes Leben ist gleichwertig" sagte der Vorsitzende Richter. Alkoholikern dürfe nicht generell der Zugang zu einer medizinischen Behandlung versperrt werden.

Das Gericht habe zudem Zweifel, ob die Bundesärztekammer legitimiert sei, derartig weitreichende Fragen von Leben und Tod zu regeln. Dies obliege vielmehr dem Gesetzgeber.

Verteidigung forderte Freispruch

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen acht Jahre Haft und ein lebenslanges Berufsverbot als Transplantationschirurg gefordert.

Sie sah es nach der mehr als 20 Monaten dauernden Verhandlung als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in elf Fällen des versuchten Totschlages sowie in drei Fällen der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft will gegen den Freispruch in Revision gehen. Das Gericht habe mit seinem Urteil grundsätzliche Rechtsfragen aufgeworfen, die der Bundesgerichtshof klären müsse, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Birgit Seel.

Das Landgericht Göttingen hatte zunächst alle Anklagen der Staatsanwaltschaft zugelassen. In seinem Urteil stellte es allerdings ein wesentliches Konstrukt der Anklage in Frage. Die Staatsanwaltschaft hatte die Falschmeldungen von Patientendaten an die Organvergabestelle Eurotransplant als versuchten Totschlag bewertet.

Der Chirurg habe auf diese Weise seinen eigenen Patienten bevorzugt zu einer Spenderleber verholfen und damit billigend in Kauf genommen, dass andere Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan nach hinten rutschen und sterben könnten.

Der Angeklagte habe "in eigenmächtiger und verwerfenswerter Weise in das Verteilungssystem eingegriffen" und eine "Umverteilung von Lebenschancen" vorgenommen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther.

Es habe sich aber nicht feststellen lassen, wie sich die falschen Angaben zu Dialysen tatsächlich ausgewirkt haben. In allen Manipulationsfällen sei eine Lebertransplantation indiziert gewesen, einigen dieser Patienten habe der Chirurg nachweislich das Leben gerettet.

In sechs Fällen hält das Göttinger Gericht es für erwiesen, dass der Angeklagte diese Manipulationen veranlasst oder davon gewusst hat. Allerdings habe keiner der mehr als 100 Zeugen ausgesagt, dass der Chirurg selbst manipuliert habe, sagte Günther.

An der Klinik herrschte eine "Manipulationskultur"

Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass auch andere Mitarbeiter des Göttinger Uniklinikums an Manipulationen beteiligt gewesen seien. Sowohl während als auch vor der Tätigkeit des Angeklagten habe dort eine "Manipulationskultur" geherrscht.

So hätten mehrere Zeugen den damaligen Leiter der Abteilung Gastroenterologie und Endokrinologie belastet. Auch der zweite Transplantationschirurg stehe im Verdacht, manipuliert zu haben. Gegen diese beiden Mediziner sind ebenfalls Ermittlungsverfahren anhängig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Chirurgen auch vorgeworfen, drei Patienten eine Leber transplantiert zu haben, obwohl dies medizinisch nicht angezeigt gewesen sei. Die Patienten waren später an Komplikationen verstorben.

Das Gericht hatte zu diesen Fällen diverse medizinische Gutachten eingeholt, die teilweise sehr unterschiedlich ausfielen. Anders als die Staatsanwaltschaft kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Patienten wirksam aufgeklärt gewesen seien. Es habe auch kein Behandlungsfehler vorgelegen.

Lesen Sie dazu auch: BÄK zum Göttinger Urteil: "Die nötigen Konsequenzen wurden gezogen"

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Moralisch fragwürdig, strafrechtlich nicht relevant

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 07.05.201512:15 Uhr

Grundsätzlich richtiges Urteil,

ohne auf Einzelfälle einzugehen,
kann man doch nicht eine lebensrettende Operation als Todschlag anklagen!

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