Richter schützen schwangere Frauen vor Abort-Gegnern

MANNHEIM (mwo). Schwangere Frauen müssen unbeeinträchtigt eine Konfliktberatungsstelle betreten können. Zumindest nach vorläufiger Bewertung im Eilverfahren verletzt eine "Gehsteigberatung" von schwangeren Frauen durch Abtreibungsgegner unmittelbar vor der Beratungsstelle die Frauen in ihren Persönlichkeitsrechten.

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Das befand am 16. Juni 2011 der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf danach die Stadt Freiburg Abtreibungsgegnern ihre "Gehsteigberatung" untersagen.

Um Schwangere von einer möglichen Abtreibung abzubringen, hatten die Abtreibungsgegner die Frauen vor einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Freiburg direkt angesprochen.

Dabei sagten sie Sätze wie "Bitte, Mama, lass Dein Kind leben" und verteilten dabei Faltblätter als "beratendes Hilfsangebot". Beim Aufschlagen waren darin Bilder von Föten oder Teile von ungeborenen Kindern zu sehen.

Die Stadt Freiburg sah durch diese "Gehsteigberatung" das allgemeine Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen verletzt und untersagte "im öffentlichen Interesse" diese Form der unaufgeforderten Ansprache.

Bei Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro angedroht.

Der VGH bestätigte nun die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung der Stadt. Stünden Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt, hätten sie ein Recht darauf, "von fremden Personen, die sie darauf ansprächen, in Ruhe gelassen zu werden", so die Richter.

Die Meinungsfreiheit der Abtreibungsgegner müsse hinter dem Persönlichkeitsrecht der Frauen zurücktreten. Denn das Recht auf Meinungsfreiheit umfasse nicht das Recht, anderen eine bestimmte Meinung aufzudrängen.

Werde die "Gehsteigberatung" nicht in der Straße der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle angeboten, sei diese jedoch zulässig, so der VGH. Vor der Beratungsstelle sei allenfalls eine allgemeine Kritik - ohne gezielte Ansprache der schwangeren Frauen - erlaubt.

Az.: 1 S 915/11

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