SPD plant "IGeL-Eindämmungsgesetz"

Die Diskussion um IGeL kommt nicht zur Ruhe: Jetzt plant die SPD eine gesetzliche Regelung - mit Plakatzwang in Wartezimmern und einer strikten Trennung der Sprechstunden für IGeL und GKV.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Er ist schon "eingedämmt": Igel im Korb. Jetzt will die SPD das auch für seine Namensvetter im Gesundheitswesen.

Er ist schon "eingedämmt": Igel im Korb. Jetzt will die SPD das auch für seine Namensvetter im Gesundheitswesen.

© blickwinkel / imago

BERLI. Vertragsärzten soll das Anbieten von IGeL erschwert, Patienten vor aggressivem IGeL-Marketing in den Arztpraxen geschützt werden.

Auf diesen Nenner haben am Donnerstag SPD-Politiker die Ziele ihres Antrags für ein "IGeL-Eindämmungsgesetz" gebracht.

Politiker müssen nicht lange suchen, um Argumente gegen IGeL zu finden. "Diese Leistungen werden vor allem Menschen mit höheren Einkommen angeboten", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Professor Karl Lauterbach am Donnerstag.

Das sei ein Indiz dafür, dass bei den IGeL eher das wirtschaftliche Interesse als die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund stehe.

Es gehe zudem nicht an, dass gesetzlich Versicherte lange Wartezeiten bei Vertragsärzten in Kauf nehmen müssten, weil die große Anteile ihrer Arbeitszeit für IGeL aufwendeten.

"Hat ein Arzt für einen Patienten eine IGeL erbracht, darf er für diesen Patienten am selben Tag keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen", heißt es in dem Antrag der SPD, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Pflicht zur Informationen

Die strikte zeitliche Trennung der Abrechnungswelten sollen die Manteltarifpartner überwachen, Verstöße sollen bis hin zum Zulassungsentzug sanktioniert werden.

Unter diese Regeln sollen unter anderem das Glaukom- und das vaginale Ultraschallscreening sowie die Colon-Hydro-Therapie fallen, erklärten die federführenden Antragstellerinnen Dr. Marlies Volkmer und Mechthild Rawert.

Ausgenommen bleiben sollen aber Reiseschutzimpfungen und sportmedizinische Untersuchungen. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag sowie umfassende schriftliche und mündliche Informationen durch den Arzt persönlich sollen zur gesetzlichen Pflicht werden.

Die Zulassung soll daran gekoppelt werden, dass Vertragsärzte den "überwiegenden Anteil ihrer Arbeitszeit" für die Behandlung von GKV-Versicherten mit Kassenleistungen verwenden.

Praxen, die IGeL anbieten, sollen verpflichtet werden, auf Plakaten der Bundesregierung in den Wartezimmern zu informieren, warum eine Leistung nicht im Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung steht.

Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Kassen sollen patientenorientierte Informationen über IGeL formulieren.

Druck ausgeübt?

Nur etwa ein Viertel der Ärzte bietet IGeL aktiv an, hat die Versichertenbefragung 2011 der Kassenärztlichen Vereinigung ergeben. Die Umsätze mit IGeL sind von 2008 bis 2010 um 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen.

Dabei geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Auf Dermatologenveranstaltungen wird sehr offen darüber diskutiert, dass schwarze Schafe unter den Kollegen das Hautkrebsscreening bei gesetzlich Versicherten privat abrechnen, obwohl es eigentlich Kassenleistung ist.

Die Fehlleistungen von Ärzten beim Umgang mit IGeL treiben längst auch KBV-Chef Dr. Andreas Köhler um. Ihm geht es um den Erhalt des vertrauensvollen Arzt-Patientenverhältnisses.

Vor allem unter den Patienten von Fachärzten wächst die Zahl derjenigen exponentiell, die bei der Versichertenbefragung angaben, mit IGeL unter Druck gesetzt worden zu sein.

"Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass Ärzte das Arzt-Patienten-Verhältnis nutzen, um etwas zu verkaufen," sagte Köhler schon 2011. Übrigens: Bei Hausärzten geht diese Zahl stark zurück.

Erst vor kurzem hat die KV Hessen davor gewarnt, IGeL zu verteufeln. Hautkrebsscreening und Akupunktur seien jahrelang als Selbstzahlerleistung erprobt und dann vom GBA in den Regelkatalog übernommen worden.

Dem versucht der SPD-Entwurf Rechnung zu tragen. Der GBA soll die IGeL systematisch auf ihren Nutzen hin prüfen, heißt es darin.

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Kommentare
Dr. Matthias Schreiber 22.03.201219:16 Uhr

Die Plakate kann man auch an die Decke des Wartezimmers kleben

Schöner Testballon von der SPD, wie weit man gehen darf. Ob die SPD dann auch vorschreibt, an welche Wand ich die Plakate kleben soll? Vorschlag: Ärzte kleben die Plakate an die Decke.

Ich bin überzeugt, dass Steinmeier noch garnicht begriffen hat, welchen Schaden er damit den Patienten zufügt; einerseits den fachlichen Schaden bei z.B. nicht mehr durchzuführender Glaukomfrüherkennung und andererseits die Zugangsmöglichkeit zum Augenarzt. Ein konservativer Augenarzt ohne Selbstzahlerleistungen ist ökonomisch tot.

Immer mehr rein private Augenärzte beweisen, dass man mit einem viertel der Patientenzahlen viel besser über die Runden kommt. Keine Gängelung, keine Regresse, keine Wartezeiten, keine KV, Hälfte der Personalkosten, keine Gummipunkte. Private Augenärzte berichten, dass fast alle ihrer Patienten GKV-Insassen sind. Die knapp 50 Euro pro Arztbesuch zahlen die Patienten übrigens einmal im Jahr gerne.

Na dann - mal sehen,was die Roten dann anstellen.

Dr. Thomas Georg Schätzler 10.03.201208:17 Uhr

"Dämmert''s" auch der SPD?

So lange es Regresse gibt, nach denen die GKV-Vertragsärzte für die Medikamente persönlich haftend zahlen müssen, die die Versicherten zur Therapie ihrer Krankheiten eigentlich selbst eingenommen haben, und klar definierte Leistungsausschlüsse im bundesweit gültigen Sozialgesetzbuch V vorhanden sind (§ 12 SGB V "Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen"), hat die SPD, mit Verlaub, nicht mehr alle "Tassen im Schrank".

Denn a l l e Leistungen j e n s e i t s des Wirtschaftlichkeitsgebotes mit Wunsch-, Zusatz- und Luxusleistungen sind gerade k e i n e GKV-Leistungsinhalte. Und mit einem "IGeL-Eindämmungsgesetz" macht sich die SPD vollends lächerlich. Insbesondere zeitliche und räumliche Trennungen von Leistungsinhalten auch noch mit gewissen Ausnahmetatbeständen kombinieren zu wollen, zeigt, dass man weder des SGB V gelesen, verstanden noch in der Praxisumsetzung begriffen hat.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM, (z. Zt. Mauterndorf/A)

Dr. Birgit Bauer 09.03.201213:30 Uhr

Der Quatsch wird immer " quetscher " bis er quitscht !!

Die SPD sollte sich endlich mal informieren, was eigentlich Freiberuflichkeit bedeutet. Die immer weiterreichenden Eingriffe in die Therapiehoheit der Ärzteschaft zerstört nicht nur ein förderliches Arzt-Pat.-Verhältnis, sondern wird immer weniger Praxen nach sich ziehen, denn die Nachwuchsmediziner werden sich auf eine derartige Einmischungen einer unintelligenten Politik nicht einlassen. Die SPD sollte ihren Hirnschmalz lieber dafür einsetzen, das die Cent-Punktwerte im EBM endlich auf den Kalkulationswert angehoben werden ,statt die Praxen weiter in existenzielle Nöte zu treiben. Noch besser wäre ganz weg mit dem EBM und eine für alle verbindliche auf den Stand der Zeit gebrachte GOÄ.
Die SPD sollten froh sein, dass sich die Kollegen immer wieder etwas einfallen lassen um für die unterfinanzierten GKV-Pat. ihre Praxen weiter vorzuhalten.
Eine grundlegende Strukturänderung in unserem medizinisch-inhaltlich zwar gutem aber strukturell völlig überholtem Gesundheitswesen (man denke an die mit viel Verwaltungsaufwand betriebene Kassenstruktur und die nicht funktionierende ärztliche Selbstverwaltung)ist schon lange überfällig.
Geld ist genügend im System, es wird bloß völlig ineffizient eingesetzt.
Sich hier zukunftsfähig zu positionieren wäre wircklich sinnvoller, als jede Woche andere splinerte Ideen durchs Land zu treiben.
M.f.G. B.Bauer.

Alfred Besand 09.03.201212:25 Uhr

SPD hat Hausaufgaben nicht richtig gemacht


SPD für ein „IGeL Eindämmungsgesetz“

Nur ein Beispiel :
„Ausgenommen bleiben sollen aber Reiseschutzimpfungen und sportmedizinische Untersuchungen“.

Was ist mit folgenden Leistungen meine Damen und Herren von der SPD die hier nur
Beispielhaft aufgeführt sind.
Wie wollen Sie diese regeln?
Ein„IGeL Eindämmungsgesetz“
wo vieles nicht geregelt ist.
Schnellschüsse in der Gesundheitspolitik bringen doch keinen weiter. Oder wollen Sie, vorausgesetzt Sie sollten
die nächste Wahl gewinnen, da weiter machen, was Sie heute bei dieser Regierung kritisieren.

Ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung auf Wunsch des Patienten (z. B. Bescheinigung für den Besuch von Kindergarten, Schule oder bei Reiserücktritt).

Untersuchung zur Überprüfung des intellektuellen und psychosozialen Leistungsniveaus (z. B. Schullaufbahnberatung auf Wunsch der Eltern).

Ärztliche Begutachtung zur Beurteilung für einen Flugschein.

Durchführung von psychometrischen Tests auf Wunsch des Patienten.

Diät-Beratung ohne Vorliegen einer Erkrankung.

Gruppenbehandlung bei Adipositas.

Raucherentwöhnung.

Beratung zur Zusammenstellung und Anwendung einer Hausapotheke.

Beratung zur Selbstmedikation im Rahmen von Prävention und Lebensführung.

Begleitende Beratung und Betreuung bei Verordnung von Lifestyle-Arzneimitteln außerhalb der GKV-Leistungspflicht.

Einige Krankenkassen übergeben Patienten Vordrucke, auf denen der Arzt Body– Maß –Index, Blutdruckwerte, Cholesterinwerte und Blutzuckerwerte eintragen soll. Diese Vordrucke dienen der Erlangung von Gesundheitsprämien bei der Krankenkasse.
Die Werte werden grundsätzlich nur im Rahmen von Diagnose und Behandlung von Krankheiten beziehungsweise im Rahmen der sogenannten Check–Ups erhoben.
Die Erhebung dieser Daten außerhalb der vorgenannten Untersuchungen, das heißt ausschließlich zur Eintragung in Vordrucke zur Erlangung von Gesundheitsprämien, ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

"Hat ein Arzt für einen Patienten eine IGeL erbracht, darf er für diesen Patienten am selben Tag keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen", heißt es in dem Antrag der SPD, laut "Ärzte Zeitung".

Unter Umständen müsste der Patient, bei einer solchen Regelung, noch zusätzlich zweimal die Praxis aufsuchen. Einmal für die Aufklärung „umfassende schriftliche und mündliche Information durch den Arzt persönlich und ein schriftlicher Behandlungsvertrag“ dann
für die vereinbarte IGeL Leistung und erst dann kann der Arzt wieder am nächsten Tag eine Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen. Denn dem Patienten wäre sicherlich nicht zuzumuten den Behandlungsvertrag und das ihm mitgeteilte alles an einem Tage zu verarbeiten und zu vereinbaren.

Der Bundesmantelvertrag-Ärzte regelt nur die vertragsärztliche Versorgung und
hat mit Leistungen die von einem Arzt privat erbracht und abgerechnet werden nichts zu tun.


„Die strikte zeitliche Trennung der Abrechnungswelten sollen die Manteltarifpartner überwachen“, wie das funktionieren soll meine Damen und Herren der SPD haben Sie natürlich unter den Tisch fallen
lassen.

Wie schon öfters in der Vergangenheit wird auch hier wieder mit dem Damoklesschwert gedroht „bei Verstößen diese bis hin zum Zulassungsentzug sanktioniert werden sollen“.

In vielen Fällen kam nach IGeL eine GKV Leistung (wurden durch den GBA übernommen).

Meine Damen und Herren von der SPD wenn der GBA IGeL systematisch auf ihren Nutzen hin überprüfen soll und den Nutzen feststellt sprechen wir wieder von einer GKV Leistung.

Was will man dann noch mit „Plakaten der Bundesregierung für die Wartezimmer“.

Wenn man den Patienten schützen oder besser versorgen will dann sollte man sich
darüber verständigen, die unterschiedlichen Regelungen bei der Vergütung in den einzelnen Bundesländern gerechter zu machen, die Richtgrö

Dr. Daniela Wohlmann 08.03.201218:57 Uhr

IGEL- Eindämmungsgesetz

Wenn es denn zum "Plakatzwang" kommen sollte, werde ich die Zwangsplakate mit dem Zusatz versehen, daß sie
1. zwangsweise angebracht werden müssen
2. auf wessen Veranlassung.

Unsere Patienten sind nicht so dumm, daß sie sich nicht ihren Reim drauf machen können; ein Eigentor für die Kassen und die ihnen hörige Politik!

Nur weiter so!

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