EuGH bestätigt

Schockbilder auf Zigarettenpackungen sind erlaubt

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Weg für strengere Tabakvorschriften in der EU freigemacht. Die Richter lehnten in Luxemburg mehrere Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie ab.

Sowohl das geplante Verbot von Mentholzigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten sowie Schockbilder auf Zigarettenpackungen seien rechtens, urteilten sie.

Die Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Neben Polen hatten mehrere Tabakunternehmen gegen strengere Vorschriften für Tabakprodukte geklagt.

Es ging dabei unter anderem um das künftige Verbot von Aromen in Zigaretten, Werbebeschränkungen für elektronische Zigaretten und die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie in britisches Recht.

Angenehmes Aroma macht Rauchen für Einsteiger attraktiv

Das oberste Gericht der EU bestätigte in seinem Urteil, dass die geplante Regelung zulässig sei, Aromen, die den Tabakgeschmack überdeckten, vom Markt verschwinden zu lassen.

Die Richter wiesen darauf hin, dass Produkte wie Mentholzigaretten mit "angenehmem Aroma" das Rauchen gerade für Einsteiger attraktiver machen sollten.

Die EU-Gesetzgeber seien daher befugt gewesen, zur Eindämmung des Tabakkonsums diese Produkte zu verbieten.Vom Verbot betroffen sind Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern.

Damit soll die Zahl der Raucher verringert und vor allem die Gesundheit junger Menschen besser geschützt werden.

Bei den beschlossenen Schockbildern und Warnhinweisen auf Zigarettenschachtel habe der Gesetzgeber zudem "nicht die Grenzen dessen überschritten, was geeignet und erforderlich" sei.

Zwei Drittel der Packung verdeckt

Die Fotos und Hinweise müssen künftig zwei Drittel der Verpackung bedecken. Der EuGH erklärte auch Sonderregeln für elektronische Zigaretten für rechtens.

So sollen in Zukunft für E-Zigaretten weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen gelten wie für andere Tabakerzeugnisse.Lange ÜbergangsfristenDie EU-Richtlinie muss nun bis zum 20. Mai in nationales Recht umgesetzt werden. Allerdings gibt es eine längere Übergangsphase, damit Hersteller und Händler ihre Bestände verkaufen können.

Für sämtliche Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent beträgt die Auslaufphase vier Jahre. Mentholzigaretten können so praktisch noch bis Mai 2020 erworben werden. (dpa)

Europäischer Gerichtshof: Rechtssachen C-358/14, C-477/14, C-547/14

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum Pneumo-Impfstoffregress

Die (späte) Einsicht der Krankenkassen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leckere und gesunde Ernährung

Remission bei Morbus Crohn: Das glückt auch mit einer rein oralen Diät

DGK-Jahrestagung

Präzisionsmedizin: Die Kardiologie ist auf dem Weg

Wechselspiel zwischen Hirn und Pankreas

Demenz & Diabetes: Welche Vorteile das CGM bietet

Lesetipps
Dreidimensionale medizinische Illustration von Nierenkrebs, die das Vorhandensein eines Tumors in der Niere zeigt.

© Crystal light / stock.adobe.com

Hinweis aus Registerstudie

Welchen Einfluss NSAR auf das Nierenkrebs-Risiko haben

Eine Frau greift sich mit beiden Händen um den Nacken.

© fizkes / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Leitlinien-Update

Polymyalgia rheumatica: Aktualisierte Empfehlungen sind online

Eine Ärztin tastet den Hals einer Frau zur Diagnose von Schilddrüsenerkrankungen und Hypothyreose ab.

© Peakstock / stock.adobe.com

US-Review

Wie mit latenter Hypothyreose bei älteren Patienten umgehen?