EuGH bestätigt

Schockbilder auf Zigarettenpackungen sind erlaubt

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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Weg für strengere Tabakvorschriften in der EU freigemacht. Die Richter lehnten in Luxemburg mehrere Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie ab.

Sowohl das geplante Verbot von Mentholzigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten sowie Schockbilder auf Zigarettenpackungen seien rechtens, urteilten sie.

Die Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Neben Polen hatten mehrere Tabakunternehmen gegen strengere Vorschriften für Tabakprodukte geklagt.

Es ging dabei unter anderem um das künftige Verbot von Aromen in Zigaretten, Werbebeschränkungen für elektronische Zigaretten und die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie in britisches Recht.

Angenehmes Aroma macht Rauchen für Einsteiger attraktiv

Das oberste Gericht der EU bestätigte in seinem Urteil, dass die geplante Regelung zulässig sei, Aromen, die den Tabakgeschmack überdeckten, vom Markt verschwinden zu lassen.

Die Richter wiesen darauf hin, dass Produkte wie Mentholzigaretten mit "angenehmem Aroma" das Rauchen gerade für Einsteiger attraktiver machen sollten.

Die EU-Gesetzgeber seien daher befugt gewesen, zur Eindämmung des Tabakkonsums diese Produkte zu verbieten.Vom Verbot betroffen sind Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern.

Damit soll die Zahl der Raucher verringert und vor allem die Gesundheit junger Menschen besser geschützt werden.

Bei den beschlossenen Schockbildern und Warnhinweisen auf Zigarettenschachtel habe der Gesetzgeber zudem "nicht die Grenzen dessen überschritten, was geeignet und erforderlich" sei.

Zwei Drittel der Packung verdeckt

Die Fotos und Hinweise müssen künftig zwei Drittel der Verpackung bedecken. Der EuGH erklärte auch Sonderregeln für elektronische Zigaretten für rechtens.

So sollen in Zukunft für E-Zigaretten weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen gelten wie für andere Tabakerzeugnisse.Lange ÜbergangsfristenDie EU-Richtlinie muss nun bis zum 20. Mai in nationales Recht umgesetzt werden. Allerdings gibt es eine längere Übergangsphase, damit Hersteller und Händler ihre Bestände verkaufen können.

Für sämtliche Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent beträgt die Auslaufphase vier Jahre. Mentholzigaretten können so praktisch noch bis Mai 2020 erworben werden. (dpa)

Europäischer Gerichtshof: Rechtssachen C-358/14, C-477/14, C-547/14

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