Psychisch kranke Schüler

Schulfrieden geht im Zweifel vor Inklusion bei ADHS-Schülern

Das ADHS-Syndrom eines zehnjährigen Schülers kann ständiges übersexualisiertes Verhalten, Übergriffe und Beleidigungen nicht entschuldigen. Der Schutz von Mitschülern habe Vorrang vor Inklusionszielen, entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

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