Schutz vor Berufsunfähigkeit - nicht für jeden

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass Ärzte ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Versicherung kann vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen - aber nicht jeder Arzt oder Interessierte bekommt eine solche Police.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:

TIMMENDORFER STRAND. Schon geringfügige gesundheitliche Probleme können dazu führen, dass Ärzte und andere Interessierte bei privaten Versicherungs-Anbietern keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Damit diese Gruppe künftig nicht mehr ohne Schutz dasteht, fordert der ehemalige Versicherungsombudsmann und Richter am Bundesgerichtshof Professor Wolfgang Römer einen Annahmezwang für Berufsunfähigkeitsversicherer.

Bestürzung hilft nicht, wenn Praxen wegen Berufsunfähigkeit finanziell abzusaufen drohen. Da hilft nur eine Versicherung.
© amridesign / fotolia.com

Bestürzung hilft nicht, wenn Praxen wegen Berufsunfähigkeit finanziell abzusaufen drohen. Da hilft nur eine Versicherung. © amridesign / fotolia.com

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Die Absicherung dieses Risikos sei unbestreitbar nötig, denn dabei stehe die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel, sagte Römer bei einer Tagung des Bundes der Versicherten in Timmendorfer Strand. "Es geht darum, dass die faktische Unmöglichkeit, sich gegen dieses Risiko zu versichern, beseitigt wird", sagte Römer. Bestimmte Gruppen würden überhaupt keine Berufsunfähigkeits-Versicherung bekommen. Dazu gehören Personen mit Diabetes, ADS, Schlafapnoe oder sogar Legasthenie. Auch wer in psychotherapeutischer Behandlung war, hat Schwierigkeiten, einen Versicherer zu finden, selbst wenn es sich um eine Paartherapie gehandelt hat.

Einige Berufsgruppen wie Friseure hätten kaum eine Chance auf eine Police. Die Assekuranz lehne diese Personen aufgrund statistischer Erwägungen ab, nicht wegen individueller Einwände. "Diese Leute wollen Verantwortung für die Absicherung des Risikos tragen, aber die Wirtschaft lässt sie nicht", kritisierte er.

Der Staat müsse Rahmenbedingungen schaffen, um diesem Personenkreis zu helfen. Vorstellbar sei das als Pflichtversicherung. "Das kann aber nur funktionieren, wenn gleichzeitig damit ein Kontrahierungszwang verbunden ist", so Römer. Das heißt, Versicherer müssten jeden Interessierten aufnehmen, aber es müsste auch jeder Erwerbstätige eine Police kaufen.

Römer steht diesem Modell skeptisch gegenüber. "Es wird sehr schwierig sein, eine Pflichtversicherung zu etablieren." Mildere Mittel wären nach seiner Auffassung besser: Deshalb schlägt er eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung für alle vor, die sie wollen, allerdings mit einem Kontrahierungszwang für alle Versicherer, die diese Policen anbieten. Er sieht keine verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten. Einen Kontrahierungszwang gibt es bereits in der Kfz-Haftplicht, allerdings um die Interessen Dritter zu schützen. In der Krankenversicherung gibt es mit dem Basistarif einen Annahmezwang, bei dem kein Dritter, sondern der Betroffene selbst geschützt wird - aus sozialen Gründen. "Hier hätten wir ein Musterbeispiel", sagte er.

Damit die Versicherung auch bezahlbar ist, müssten die Prämien begrenzt werden. Der Staat könnte Vorschriften für die Risikoklassen erlassen, auf deren Grundlage die Versicherer die Tarife kalkulieren. Eine weitere Möglichkeit wäre eine finanzielle Förderung der Gruppe, die heute keine Police bekommt. Auch Leistungsbegrenzungen könnten die Prämie erschwinglich machen, etwa die Einführung von Karenzzeiten oder die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf elementare Fähigkeiten wie gehen oder sprechen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Keine Chance am freien Markt

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