Geheimhaltung
Schweigepflicht betrifft nach neuem Recht auch Dienstleister
Nicht nur Praxismitarbeiter, auch externe Dienstleister machen sich jetzt strafbar, wenn sie Patientengeheimnisse ausplaudern. Ärzte müssen diesen Personenkreis jedoch – am besten schriftlich – zur Geheimhaltung verpflichten.