Änderung des Transfusionsgesetzes
Sexuelle Orientierung soll bei Blutspende keine Rolle mehr spielen
Gesundheitsminister Lauterbach will die Bundesärztekammer verpflichten, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten anzupassen. Die Eignung sei eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung.
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Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, dass sexuelle Orientierung künftig kein Ausschlusskriterium mehr für Blutspenden sein soll.
© Rolf Vennenbernd/dpa
Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, über den das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“, heißt es darin.
Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer verpflichtet, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte Lauterbach. „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist.“
Weiter Vorwürfe der Diskriminierung von Schwulen
Nach der derzeit gültigen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“.
Die Richtlinie war zuletzt 2021 zwar leicht entschärft worden; die Deutsche Aidshilfe und andere Verbände sprachen aber weiterhin von einer Diskriminierung von Schwulen. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Ampel-Parteien schließlich darauf, für eine Gleichbehandlung zu sorgen.
Gruppenbezogene Ausschlüsse unzulässig
Nach dem Entwurf des Änderungsantrags wird nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden darf. „Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig“, heißt es in der Begründung. Zudem dürften die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.
Richtlinie Hämotherapie
Blutspende: Ärzteorganisationen wehren sich gegen Diskriminierungsvorwürfe
Seit der Aids-Krise in den 80er Jahren war es Männern, die Sex mit Männern haben, zunächst verboten, Blut zu spenden. Das Spendeverbot wurde damit begründet, dass das Sexualverhalten der genannten Personen „ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten“ mit sich bringen könne.
Vertreter der Ampel begrüßten den Vorstoß Lauterbachs. Schon jetzt würden alle Blutspenden auf HIV und andere übertragbare Krankheiten geprüft, dies gewährleiste auch in Zukunft „höchstmögliche Sicherheit“, betonte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, am Dienstag.
FDP: Müssen Notstand bei Blutkonserven verhindern
Der LSBTI-politische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen Lenders, erklärte, es sei ein wichtiges Zeichen, dass Gesundheitsminister Lauterbach die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen wolle. Deutschland brauche jeden Spender, um den drohenden Notstand bei Blutkonserven zu verhindern, machte Lenders deutlich.
Zustimmung kam auch von Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne), der sich seit langem für die Möglichkeit der Blutspende Homosexueller einsetzt. Angesichts des hohen Bedarfs „eine so große Bevölkerungsgruppe unabhängig vom individuellen Risiko bisher faktisch von der Blutspende auszuschließen, ist medizinisch nicht notwendig und wird von Vielen als diskriminierend empfunden“. (KNA/bar/hom)