Versorgungsgesetz
Sichere Versorgung wird Pflicht für Kassen und KVen
Eine neue Qualität der Verbindlichkeit für eine sichere Versorgung will die Koalition mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) schaffen. Auf Kassen und KVen kommt eine Fülle an Arbeit zu.
BERLIN. Aus Kann wird Soll, aus Soll wird Muss. Die große Koalition will es nicht mehr dem guten Willen der Selbstverwaltung überlassen, ob gesetzliche Optionen zur Sicherstellung der Versorgung in die Realität umgesetzt werden.
Die Förderung der Allgemeinmedizin wird nicht mehr dem Zufall überlassen: Kassen und KVen müssen mindestens 7500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen so fördern, dass die Ärzte in Weiterbildung nach Kliniktarifvertrag vergütet werden können. In unterversorgten Gebieten können die Förderbeträge erhöht werden.
Klare Vorgaben auch für die Honorierung neuer Leistungen: Sechs Monate nach Verkündigung des Gesetzes muss der EBM Ziffern für delegationsfähige Leistungen enthalten. Hat der Bundesausschuss eine neue Leistung zugelassen, so muss der Bewertungsausschuss binnen sechs Monaten diese Leistung in den EBM aufgenommen haben.
Für KVen, die bislang eine unterdurchschnittliche morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erhalten, wird diese einmalig mit Beginn des Jahres 2016 bereinigt und auf den Bundesdurchschnitt angehoben.
Mehr Spielraum für MVZ
Ob von KVen anerkannte Praxisnetze finanziell gefördert werden, bleibt nicht länger in deren Belieben gestellt. Nun sind im Honorarverteilungsmaßstab zwingend gesonderte Vergütungsregeln vorgesehen.
Mehr Spielraum erhalten MVZ: Träger können nun auch Kommunen sein und MVZ als Regiebetriebe führen. Möglich werden auch fachgruppengleiche MVZ.
KVen werden verpflichtet, Vertragsärzte, Versorgungszentren und angestellte Ärzte anhand der Leistungsdaten daraufhin zu überprüfen, ob sie ihrem Versorgungsauftrag nachkommen. Bei Verstößen sind Sanktionen vorgesehen.
Nicht nur bei manifester, sondern schon bei drohender Unterversorgung müssen die Landesausschüsse Zulassungsbeschränkungen in anderen, noch gut versorgten Regionen aussprechen. Ferner müssen künftig zwingend zugelassene Krankenhäuser bei Unterversorgung ambulante Behandlungen abrechnen können.
Deutlich verschlankt wird die Wirtschaftlichkeitsprüfung: Komplett abgeschafft werden die Richtgrößen. Die neue Wirtschaftlichkeitsprüfung soll stark regionalisiert sein. (HL)
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