Praxismanagement
So gehen Hausärzte beruhigt in den Urlaub
Schließung, Vertretung oder Präsenz durch eine Medizinische Fachangestellte? Bevor es in den wohlverdienten Urlaub geht, müssen Praxischefs viele organisatorische Entscheidungen treffen. Eine Checkliste hilft.
Veröffentlicht:Sie ist die schönste Zeit - die Urlaubszeit. "Nichts wie weg!", ist der erste Gedanke, der einem auch als Praxischef kommt. Doch halt! Ganz so einfach geht das nicht. Es lauern Tücken für den Arzt als Praxismanager. Da wäre als Erstes die Grundsatzentscheidung, die Praxis zu schließen oder einen Vertreter zu bestellen.
Ein Blick auf die aktuelle RLV-Auslastung ist hilfreich
In Zeiten der Regelleistungsvolumina (RLV) wird aus wirtschaftlicher Sicht ein Praxisvertreter selten einen Sinn haben. Auskunft über die RLV-Auslastung bis zum Zeitpunkt des Urlaubsbeginns gibt jede gute Praxis-EDV. Dann ist nur noch abzuschätzen, ob das noch zur Verfügung stehende Rest-RLV in der nach dem Urlaub noch zur Verfügung stehenden Zeitspanne mit Leistungen erfüllt werden kann.
Hilfreich ist auch ein Umsatzvergleich des aktuellen Urlaubsquartals mit dem des Vorjahres, um eventuell gegensteuern zu können, wenn Umsatzeinbußen drohen.
Bewährt hat sich eigentlich die kollegiale Vertretung durch Fachkollegen in der näheren Umgebung. Dort, wo diese "kollegiale" Vertretung zur Abwerbungszwecken missbraucht wird, sollte der Chef ein klärendes Gespräch mit eben diesen Kollegen führen.
Schließlich sind Urlaubsvertretungsscheine - von der hälftigen Versichertenpauschale und der Nichtansetzung der Chronikerziffer einmal abgesehen - gute "Verdünnerscheine" und werden sich gegebenenfalls in einem erhöhten RLV im entsprechenden Quartal des Folgejahres auszahlen.
Hat man aber die Possen der nicht einsichtigen Mitbewerber satt, kann eine Urlaubsvertretung in der eigenen Praxis durchaus erwägenswert sein.
Aber auch eine kleine Lösung ist denkbar: Die Notbesetzung mit einer Medizinischen Fachangestellten (MFA), die Präsenz zeigt und zum Beispiel schon Termine für die Zeit nach dem Urlaub vergeben kann. Und vielleicht für die Patienten Termine beim Vertreter vereinbart.
Heimarbeitsplatz für eine MFA ist auch eine Lösung
Dank der Kommunikationstechnik - eine Rufumleitung genügt - ist da auch ein Arbeiten von zu Hause aus denkbar, wenn es nur um die Terminvergaben und sonstige Praxisinformationen geht. Erlaubt es die Technik, einen Laptop als "Heimarbeitsplatz" mitzunehmen, kann die MFA im Bedarfsfall per Datenfernübertragung Kontakt mit dem Praxis-Server herstellen.
Ist das Grundsätzliche geregelt, tritt die Urlaubs-Checkliste in Kraft:
- Rechtzeitige Urlaubsankündigung inklusive Angabe der Regelung der Vertretung durch Aushang in der Praxis und Veröffentlichung in Printmedien. Falls vorhanden, die Praxis-Website nicht vergessen!
- Anrufbeantworter besprechen: Hier ist zu überlegen, ob man potenziellen Einbrechern das Leben nicht besonders einfach macht, wenn der Zweck der Praxisschließung (Urlaub) und die genaue Dauer auf dem Automaten hinterlassen wird.
- Die Sicherung der Praxisdaten auf einem sicheren externen Medium, wie einer externen Festplatte oder DVD sowie die brand- und diebstahlsichere Lagerung sind ein Muss.
- Alarmanlage scharf stellen und Nachbarn für den Alarmfall instruieren.
- Postboten sagen, wo die Post während des Urlaubs hinterlegt werden soll. Auch den Abholdienst des Fremdlabors entsprechend informieren.