KVN

Sonderweg bei der Netzförderung

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Aus Mitteln des Sicherstellungsfonds will die KV Niedersachsen Netze mit bis zu 50.000 Euro fördern. Zusätzlich gibt es Hilfen bei der Verhandlung von Verträgen mit den Krankenkassen.

HANNOVER. Einen festen Netzzuschlag, ähnlich dem RLV-Zuschlag für die Berufsausübungsgemeinschaft? Netze, die auf eine solche Lösung gehofft haben, werden in nahezu jeder Kassenärztlichen Vereinigung enttäuscht werden.

Wie eine KV dennoch mehr tun kann, als Beratungsleistung und Know-how zur Verfügung zu stellen, ohne dabei die Gelder aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung anzuzapfen, zeigt die KV Niedersachsen (KVN).

Deren Vertreterversammlung hat bereits Anfang des Jahres beschlossen, bis Ende 2016 insgesamt eine Million Euro für die Netzförderung bereitzustellen - aus den eigenen Haushaltsmitteln der KV, genauer, aus dem Sicherstellungsfonds.

Dabei ist die Förderung, die unter dem Stichwort "KVNetzwerkstatt" läuft, vielschichtig, wie KVN-Vorstandsvorsitzender Mark Barjenbruch auf einem Workshop der Agentur deutscher Arztnetze (ADA) in Berlin erläuterte.

Prozessbegleitende Beratung

Das reicht von der juristischen Beratung über die Ausgestaltung konkreter Projekte und Hilfe bei der Logistik bis hin zur finanziellen Unterstützung.

Und selbst Letztere können auch Netze in Gründung erhalten. Die Bedingung für die Finanzspritze ist allerdings, dass das Netz auch einen Eigenanteil einbringt. Und - das wird im Einzelfall entschieden - es kann sich auch um ein Darlehen statt eines Zuschusses handeln. Außerdem werden maximal 50.000 Euro pro Netz gewährt.

Der KVN ist es dabei wichtig, die Netze "fit für Verträge zu machen". Deshalb gibt es insbesondere für Netze in der Gründungsphase eine prozessbegleitende Beratung durch die Körperschaft, von der Idee bis hin zur Vollversammlung aller potenziellen Mitglieder.

Aus dem Sicherstellungsfonds könnten auch Moderatoren von Workshops und Sitzungen bezahlt werden, heißt es vonseiten der KV. (reh)

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