Sauerstofftherapie
Spectaris sieht Defizite bei Umversorgung
Spectaris fordert bei der Umversorgung von Sauerstoffpatienten eine Stärkung der ärztlichen Rolle.
Veröffentlicht:BERLIN. In Deutschland sind nach Angaben des Deutschen Industrieverbands für optische, medizinische und mechatronische Technologien (Spectaris) rund 400.000 Patienten auf eine regelmäßige Versorgung mit Sauerstoff in der häuslichen Versorgung angewiesen. Der Verband warnt nun vor Umversorgungen in der Therapie und fordert unter anderem, dass ärztliche Verordnungen für Sauerstofflangzeittherapien einschließlich der vorgegebenen Versorgungsform für Krankenkassen bindend sein sollen und durch diese nicht verändert werden dürfen.
Hintergrund sei, dass die Therapie zumeist auch die Mobilität des Patienten fördern, erhalten oder wieder herstellen solle. Dennoch würden immer wieder mobile Patienten ohne ärztliche Konsultation auf Veranlassung von Kassenmitarbeitern auf eine rein stationäre, für die Krankenkassen günstigere Versorgungsform umversorgt.
In diesem Zusammenhang fordert Spectaris, dass Umversorgungen auf andere Versorgungsformen nicht ohne erneute ärztliche Untersuchung und Verordnung vorgenommen werden dürfen. Dies solle sicherstellen, dass die Patienten insbesondere während ihrer Mobilitätsphasen nicht gefährdet werden . "Heute gibt es für jeden Patienten die passende Versorgungsform. Diese wird vom behandelnden Arzt festgelegt. Der Eingriff der Kassen in die ärztliche Therapiefreiheit kann für den Patienten erhebliche gesundheitliche Folgen haben", warnt Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbands Medizintechnik bei Spectaris.
Ein weiteres Anliegen des Branchenverbandes ist es, dass die Erstattung aller Versorgungsformen der Sauerstofflangzeittherapie mit Produkten, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sichergestellt wird, um die Patientensicherheit und Qualität der Therapie zu gewährleisten.
Des Weiteren fordert Spectaris, dass Leistungserbringern die Haftungsrisiken für eine nicht ärztlich autorisierte Umversorgung nicht aufgebürdet werden dürfen. (maw)