Landessozialgericht
Urteil: Sprachbarrieren sind kein Grund für häufige Abrechnung der Bereitschaftspauschale in BAG
Ärzte, die viele Patienten mit Sprachbarrieren telefonisch beraten, können nicht vermehrt die GOP 01435 abrechnen. Es handle sich nicht um eine Praxisbesonderheit, urteilt das Landessozialgericht Schleswig-Holstein.