Eltern
Steuerentlastung auch nach Nestflucht
MÜNCHEN. Alleinerziehende Mütter und Väter können auch bei einem nicht mehr im eigenen Haushalt lebenden Kind steuerliche Entlastung beanspruchen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht dem Elternteil zu, wenn das Kind weiterhin dort gemeldet ist, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az.: III R 9/13).
Der Entlastungsbetrag beträgt bislang 1308 Euro pro Jahr, soll aber noch für 2015 auf 1908 Euro erhöht werden. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn das Kind dem Haushalt des Alleinerziehenden angehört und dieser auch Kindergeld erhält.
Die Haushaltszugehörigkeit werde laut Gesetz "unwiderlegbar" vermutet, wenn das Kind dort gemeldet ist, betonte nun der BFH. (mwo)