Recht
Urteil: Studienkosten für eigene Kinder sind keine Betriebsausgaben
Ausbildungskosten der eigenen Kinder könnten nur in Ausnahmefällen Betriebsausgaben sein: Eine geplante Praxisübernahme ist kein ausreichender Grund für Steuerabzug, so das Finanzgericht Münster.