BMG-Entwurf

Studium wird für Hebammen zum Standard

Ministerium legt Entwurf zur Umsetzung von EU-Vorgaben vor. Die Übergangsfristen sind knapp.

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BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, in dem die umfassende Akademisierung des Berufs in Form eines dualen Studiums angelegt ist.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) zeigte sich erfreut. Es seien nur kurze Übergangsfristen vorgesehen, so Yvonne Bovermann vom Präsidium des DHV. Das Gesetz soll ab 31. Dezember 2020 greifen.

Hintergrund ist, dass eigentlich bis zum 18. Januar 2020 eine EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Damit wird die Zugangsvoraussetzung für die Hebammenausbildung von zehn auf zwölf Schuljahre angehoben, die Ausbildung akademisiert. Deutschland ist EU-weit das letzte Land, in dem dies noch nicht geschehen ist.

Allerdings werden – Stand November 2018 – bislang nur 400 Studienplätze pro Jahr angeboten. Dagegen wurden an Hebammenschulen im Jahr 2017/18 über 2100 Personen ausgebildet.

Der Umbau in etlichen Bundesländern steht nach Angaben des DHV noch aus, da selbst die Auswahl geeigneter Hochschulstandorte noch ungeklärt sei. Hebammen sollen während des gesamten Studiums eine Vergütung erhalten, die von den Kassen finanziert werden soll, berichtet der Verband.

„Die Expertise von erfahrenen Hebammen muss in die neuen Studiengänge überführt werden“, fordert Grünen-Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse es den Ländern ermöglichen, kurzfristig die neuen Studiengänge aufzubauen, forderte sie. (fst)

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