Margarine-Streit

Unilever verbucht Teilerfolg

Foodwatch wirft der Firma Unilever vor, mögliche Nebenwirkungen der cholesterinsenkenden Margarine "Becel pro.activ" zu verschleiern. In dem monatelangen Streit ist jetzt eine Entscheidung gefallen - das letzte Wort gesprochen ist aber wohl noch nicht.

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HAMBURG. Der Lebensmittelkonzern Unilever darf weiterhin behaupten, es gebe keine Hinweise auf Risiken oder Nebenwirkungen seiner Margarine "Becel pro.activ".

Jedenfalls dann, wenn gleichzeitig auch auf andere Einschätzungen hingewiesen wird, handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die nicht der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, urteilte jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg (Az.: 7 U 7/13).

Kein Hinweis auf Nebenwirkung?

Die Margarine Becel pro.activ enthält pflanzliche Sterine zur Senkung des Cholesterinspiegels. 2011 veröffentlichte Unilever eine Mitteilung, wonach es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen der Margarine gebe.

Dabei stützt sich Unilever auf eine Einschätzung des Cholesterinforschers Professor Hans-Ulrich Klör von der Universität Gießen.

Dagegen geht die Verbraucherorganisation Foodwatch vor. Mehrere Studien legten nahe, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzen-Sterine zu Ablagerungen in den Gefäßen führen und damit das Risiko für Herzkrankheiten sogar erhöhen.

Inhaltlich hat sich das OLG Hamburg dazu nicht geäußert. Unilever habe mit seiner Pressemitteilung auf die Kampagne von Foodwatch reagiert, so das OLG zur Begründung.

In diesem Kontext seien die Äußerungen Klörs eine gegenläufige Meinungsäußerung gewesen und daher gerichtlich nicht zu prüfen.

Foodwatch will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um dann "sehr wahrscheinlich" Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. (mwo)

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