Düsseldorfer Tabelle
Unterhaltssätze für Kinder nach Scheidung unverändert
Angesichts weitgehend stabiler Lebenshaltungskosten bleiben auch die Unterhaltssätze für Kinder nach Ehescheidung unverändert. Bei hohen Unterhaltsleistungen bleibt Eltern allerdings ein höherer Selbstbehalt.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. Unterhaltspflichtigen Vätern oder Müttern wird im kommenden Jahr mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt zugestanden. Der sogenannte Selbstbehalt steigt nach der neuen "Düsseldorfer Tabelle" für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro im Monat.
Das hat das zuständige Oberlandesgericht in Düsseldorf Ende der vergangenen Woche mitgeteilt. Die Unterhaltssätze - je nach Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen gestaffelt - bleiben unverändert.
"Viele Kinder bekommen dadurch weniger Unterhalt", so die Einschätzung des Vorsitzenden Richters Jürgen Soyka vom OLG. Auch die öffentlichen Kassen werden stärker belastet.
Welche Dinge bei der Berechnung des Unterhalts beachtet werden müssen, zeigt die folgende Übersicht:
Wie wird der Unterhaltsanspruch berechnet?
Ausschlaggebend ist zunächst das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Je nach Einkommensklasse und Alter seiner Kinder muss er zwischen 317 und 781 Euro pro Kind und Monat zahlen.
Von dem Betrag wird bei minderjährigen Kindern die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, bei volljährigen Kindern das gesamte Kindergeld. Zudem wird kontrolliert, ob die Summe der Unterhaltsansprüche den sogenannten Selbstbehalt überschreitet.
Welche Folgen hat die Änderung?
Wenn es nach Abzug des Selbstbehalts für den Mindestunterhalt des Kindes nicht mehr reicht, muss der Staat einspringen und Geld zuschießen. Gleiches gilt für den Ex-Partner, wenn es aus der Restmasse nach Abzug von Kindesunterhalt und Selbstbehalt nicht mehr für dessen Existenzminimum reicht.
So müsste ein Arzt, der zum Beispiel nach Ehescheidung Unterhalt für den Ex-Partner und für vier Kinder (Alter 8, 10, 15 und 18 Jahre) zu leisten hat, bei einem festgestellten Nettoeinkommen von 4800 Euro allein für die Kinder laut Düsseldorfer Tabelle 2629 Euro bezahlen, abzüglich eines Teils des Kindergeldes.
Hinzu kommen die vereinbarten Unterhaltszahlungen für den Ex-Partner. Im Extremfall könnte damit selbst bei einem so hohen Nettoeinkommen der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erreicht werden. Durch den höheren Selbstbehalt können Kinder damit erstmals in die Bedürftigkeit rutschen.
Warum ein höherer Selbstbehalt?
Die Erhöhung ist durch den zum Jahreswechsel steigenden Hartz-IV-Regelsatz ausgelöst worden. Das Existenzminimum darf auch bei arbeitenden Unterhaltspflichtigen nicht unterschritten werden. Mit der Erhöhung des Selbstbehalts wird vermieden, dass arbeitende Unterhaltspflichtige reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden.
Wie setzt sich der Selbstbehalt zusammen?
Neben der Pauschale Lebenshaltungskosten sind darin 380 Euro für die Wohnung (Warmmiete) enthalten. Im Einzelfall ist der Selbstbehalt weiter nach oben steigerbar, etwa beim Nachweis, dass für den vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist. (eb/dpa)