Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Urteil: Aller guten Dinge sind bei Kinderwunschbehandlung mehrmals drei
Das LSG Berlin-Brandenburg urteilt, dass Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nach drei erfolglosen Versuchen erneut einen Zuschuss von der Kasse verlangen können, wenn eine neue Methode angewandt wird.