Gewalt im Gesundheitswesen

Verärgert wegen Wartezeit: Mann greift Klinik-Mitarbeiter an

Ein Mann ärgert sich über die Wartezeit in der Notaufnahme. Dann soll er eine Pflegerin rassistisch beleidigt und andere angegriffen haben.

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In Berlin häufen sich in den Notaufnahmen Fälle, dass wartende Patienten aggressiv gegen Klinikpersonal werden.

In Berlin häufen sich in den Notaufnahmen Fälle, dass wartende Patienten aggressiv gegen Klinikpersonal werden.

© Arne Dedert/dpa/picture alliance

Berlin. Ein 25-Jähriger soll mehrere Krankenhaus-Angestellte in einer Notaufnahme in Berlin-Lichtenberg angegriffen und eine Krankenpflegerin rassistisch beleidigt haben. Der Patient war in der Nacht zum Montag wegen der Wartezeit in der Rettungsstelle verärgert, die er als zu lang empfand, wie die Polizei Berlin mitteilte. Als eine Krankenschwester ihn wegen eines Notfalls um Geduld bat, soll der Mann die 29-Jährige rassistisch beleidigt haben, wie es hieß.

Danach sei der 25-Jährige den Angaben hinter den Tresen getreten, um seine Versichertenkarte zurückzuholen, wobei es zum Gerangel mit zwei 27 und 41 Jahre alten Angestellten kam. Der Mann soll beide beleidigt, bespuckt, geschlagen, getreten, gekratzt und gekniffen haben.

Wachsendes Problem

Die Mitarbeiter wurden leicht verletzt, wie die Polizei berichtete. Schließlich gelang es laut Polizei, den Patienten aus der Notaufnahme zu schieben. Als Polizisten eintrafen, war er nicht mehr dort. Der Staatsschutz ermittelt.

In Berliner Krankenhäusern sind Übergriffe auf Personal keine Einzelfälle. Gewalttaten in Krankenhäusern haben laut Zahlen des Landeskriminalamtes zuletzt zugenommen. Für 2023 wurden 802 sogenannte Rohheitsdelikte erfasst, das war eine Zunahme von 50 Prozent im Vergleich zu 2019.

Buschmann will Strafgesetzbuch ändern

Als Reaktion auf viele ähnliche Vorkommnisse deutschlandweit will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Strafrahmen bei körperlichen Angriffen auf Ärzte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute oder in Notaufnahmen verschärfen. Er schlägt vor, dass der bestehende Straftatbestand in Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) auf diese Personen ausgeweitet wird. Der Strafrahmen soll zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Buschmann Anfang Juli veröffentlicht. (dpa/eb)

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