E-Health-Gesetz
Verbraucherschützer üben Kritik
BERLIN. E-Health und eine zentrale Infrastruktur könnten zwar zur Lösung von vielen Problemen im deutschen Gesundheitswesen beitragen, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Der Verband moniert am geplanten E-Health-Gesetz aber, dass es den Patienten bislang nur sehr begrenzt Zugriff auf ihre innerhalb der Telematikinfrastruktur verwerteten Daten ermöglicht.
Lediglich bei den freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte wie dem Notfalldatensatz hätten die Patienten einen Zugang.
"Ein System, das den Betroffenen selbst keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Daten gewährt, ist widersinnig", so Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv.
Was dem Entwurf ebenfalls fehle: Anreize im Bereich der Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Hier sieht der vzbv dringenden Nachbesserungsbedarf.
Dabei dürften bereits vorhandene telemedizinische Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der direkten Kommunikation zwischen Arzt und Patient, wie die Videosprechstunde oder Zweitmeinungsportale, nicht außer Acht gelassen werden. (reh)