Telematikinfrastruktur

Verhandlungen gescheitert: Lauterbach legt TI-Finanzierung jetzt selber fest

Hat die Tatsache, dass bei unüberbrückbarem Dissens das BMG allein über eine neue TI-Finanzierung entscheidet, die Selbstverwaltung von vornherein lahm gelegt? Es sieht fast danach aus.

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Ohne sichere Verbindungen geht bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nichts. Die IT-Kosten sollen Praxisinhaberinnen und -inhabern erstattet werden. In welcher Höhe, war und ist immer wieder umstritten.

Ohne sichere Verbindungen geht bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nichts. Die IT-Kosten sollen Praxisinhaberinnen und -inhabern erstattet werden. In welcher Höhe, war und ist immer wieder umstritten.

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Berlin. Die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband, KBV und KZBV zur Neufinanzierung der TI-Betriebskosten sind gescheitert. Das teilten am Donnerstag Mittag KBV und KZBV mit. Derzeit gebe es „keine Aussicht auf eine gemeinsam getragene Lösung“, heißt es. Das sei dem Bundesgesundheitsminister bereits schriftlich mitgeteilt worden.

Hintergrund: Mit dem Ende 2022 verabschiedeten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) wurde unter anderem auch ein Passus ins SGB V (dort § 378) aufgenommen, wonach Vertragsärztinnen und -ärzten zum Ausgleich der Ausstattung sowie der Betriebskosten der Telematikinfrastruktur „ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale“ zu zahlen ist. Diese Pauschale sollten die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit dem GKV-Spitzenverband bis Ende April vereinbart haben.

„Kaum Platz für Verhandlungen gelassen“

Daraus wird nun offenkundig nichts. Für diesen Fall, so sieht es das Gesetz vor, legt das Bundesgesundheitsministerium den Vertragsinhalt fest. Was nach Ansicht des KZBV-Vorsitzenden Dr. Karl-Georg Pochhammer wohl auch beabsichtigt gewesen sei. Pochhammer: „Mit dem erklärten Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, hat das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen.“

Die Kassenseite habe einen Vorschlag gemacht, „der eine weitere Kostenbelastung der Praxen mit sich gebracht hätte“. Schon die bisherige Vergütung der TI-Kosten sei „zu knapp bemessen und führe in vielen Fällen dazu, dass Praxen auf Kosten sitzen bleiben“.

Prinzipielle Skepsis melden KBV und KZBV darüber hinaus hinsichtlich der Hersteller-Preispolitik an. Dass IT-Anbieter „aufgrund pauschaler Kostenerstattungsgrenzen ihre Preise auf die Erstattungsbeträge absenken, ist realistisch nicht zu erwarten“, heißt es weiter. Womit der Appell an den Minister einhergeht, eine Finanzierungsvorgabe zu machen, „die für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tragbar“ ist, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. (cw)

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