Wirtschaftlichkeitsprüfung
Wann die Zwölf-Wochen-Verordnung bei Heilmitteln greift
Liegt ein besonderer Bedarf vor, können Heilmittel für bis zu zwölf Wochen verordnet werden. Auch dann, wenn das zugehörige Akutereignis schon länger zurückliegt. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zählen solche Verordnungen nicht mit.