BÄK listet auf
Welche Telemedizin-Projekte für Patienten sinnvoll sind
Ob Teletumorkonferenz, Telekonsil in der Notfallversorgung oder das telemedizinische Monitoring chronisch Kranker: Die Bundesärztekammer legt in einem Positionspapier dar, welche Telemedizin-Verfahren aus ihrer Sicht Patienten wirklich weiterhelfen.
Veröffentlicht:BERLIN. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich die Bundesärztekammer (BÄK) und auch der 118. Deutsche Ärztetag in Frankfurt am Main mit den telemedizinischen Verfahren innerhalb der Patientenversorgung beschäftigt haben.
Noch ist die Telemedizin zwar ein zartes Pflänzchen in der Regelversorgung. Doch an allen möglichen Stellen sprießen neue Projekte.
Insgesamt 210 davon zählt allein das Deutsche Telemedizinportal, das Bestandteil der vom Bundesministerium für Gesundheit gegründeten E-Health-Initiative ist.
Und auch im Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz hat die Regierung sehr deutlich bekundet, dass sie telemedizinische Leistungen stärker fördern will.
Den Start soll die konsiliarische Befundung von Röntgenaufnahmen via telemedizinischer Anwendungen machen. Der Bewertungsausschuss hat den klaren Auftrag erhalten, zu prüfen, wie sich diese Leistung im EBM abbilden lässt. Da wird es höchste Zeit, die ärztliche Sicht in die Diskussion einzubringen.
Das Ziel: Den Ärztemangel abmildern
Laut dem Vorsitzenden des Telematik-Ausschusses der BÄK, Dr. Franz-Joseph Bartmann, geht es darum, anderen interessengeleiteten Akteuren diese ärztliche Sichtweise entgegenzusetzen.
Denn wie die BÄK anmerkt, sei eine angebotsgetriebene Implementierung telemedizinischer Gesundheitsleistungen zu beobachten. Deshalb zeige die BÄK "Anwendungsfelder auf, in denen ein stärkerer Einsatz telemedizinischer Methoden zum Wohle unserer Patienten wünschenswert ist", so Bartmann.
Die Priorisierung, die die Kammer in ihrem vierseitigen Positionspapier vornimmt, soll dabei vor allem die neuen Herausforderungen durch den demografischen Wandel, aber auch durch den zunehmenden Ärztemangel abdecken.
Wichtig ist der Bundesärztekammer, dass jegliche telemedizinische Anwendung vorrangig eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung und nicht nur das Heben von Einsparpotenzialen zum Ziel hat.
Die Methoden sollen additiv zur konventionellen Patientenversorgung eingesetzt werden - es soll aber keine Substitution stattfinden. Die Kammer fordert zudem eine wissenschaftliche Validierung der Verfahren, insbesondere wenn es um die Fernbefundung geht.
Spannend ist, dass die BÄK bei ihrer Priorisierung mehr zulässt, als vermutet. Für die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung hilft nämlich all jenes, die Qualität in der Versorgung zu steigern, was auch die innerärztliche Kommunikation verbessert.
So stehen auf der Liste nutzenbringender Verfahren die Telekonsile, vor allem in der Radiologie und Pathologie, da sie mit geringem Aufwand Expertenwissen verfügbar machen.
Lücken in der Palliativversorgung
Auch das Honorar muss stimmen
Für den EBMFür die GOÄ hat der 118. Deutsche Ärztetag beschlossen, die Telemedizin ebenfalls im Gebührenwerk zu verankern. Die zurzeit laufende GOÄ-Reform biete die Chance dafür, hieß es.<7p>
Ein sehr hohes Nutzenpotenzial schreibt die Kammer dabei den Teletumorkonferenzen zu, sie werde vielfach die interdisziplinäre Versorgung der Patienten überhaupt erst ermöglichen.
Gleiches gilt für Telekonsile in der Notfallversorgung, wo es bereits gute Erfahrungen bei der Versorgung von Schlaganfallpatienten gebe. Lücken sieht die BÄK zudem in der Palliativversorgung - auch hier könnte Telemedizin einen großen Beitrag für eine bessere Versorgung leisten.
Wegen der abnehmenden Arztdichte setzt die Kammer aber auch aufs Telemonitoring und -Casemanagement chronisch Kranker einiges an Hoffnung. Hier müssten mehr Mittel für Forschungsprojekte bereit gestellt werden, fordert die BÄK.
Ebenfalls medizinisch sinnvoll seien Systeme, die der Überbrückung von Behandlungspausen zwischen Klinikentlassung und ambulanter Weiterbehandlung dienen. Auf der Liste der priorisierten Verfahren befinden sich außerdem Anwendungen innerhalb der psychotherapeutischen Versorgung. Denn auch hier tun sich immer öfter Versorgungslücken auf.
Alles in allem zeigt die Bundesärztekammer in ihrem Positionspapier, dass es ihr tatsächlich darum geht, aktuelle Versorgungsengpässe auszugleichen.
Keine Blockadehaltung
Eine Blockadehaltung gegenüber neuer Technik, die der Kammer ja oftmals beim Thema Telematikinfrastruktur und Gesundheitskarte vorgeworfen wurde, ist nicht zu spüren.
Vielmehr spricht sie sich in ihrem Positionspapier für "andere Methoden aus den Bereichen Dokumentation und Kommunikation (z.B. elektronische Patientenakte, E-Arztbrief)" aus.
Diese könnten "einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung leisten". "Auch im Hinblick auf das Konzept des Shared Decision Making bieten telemedizinische und andere E-Health-Methoden viele Vorteile", schreibt die BÄK in ihrem Papier.
Damit Telemedizin in der Regelversorgung ankommt, muss für die Ärzte allerdings auch die Vergütung stimmen. So hat der Ärztetag in Frankfurt gefordert - und beschlossen - dass die Telemedizin auch in der GOÄ verankert werden muss.
Die zurzeit laufende GOÄ-Reform biete die Chance, die sich in der Zukunft zwingend weitereentwickelnden Möglichkeiten der Telemedizin sachgerecht aufzunehmen, heißt es wörtlich in dem Beschlusstext.