Sachsen

Weniger Behandlungsfehler

Bei 32 Millionen Eingriffen im Jahr 2014 verzeichnet die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen 61 Behandlungsfehler. Die relativ niedrige Zahl führen die Gutachter auch auf ein effektives Fehlervermeidungsmanagement zurück.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Behandlungsfehler oder nicht - manchmal gibt ein Röntgenbild Gutachtern Hinweise.

Behandlungsfehler oder nicht - manchmal gibt ein Röntgenbild Gutachtern Hinweise.

© Starpics/fotolia.com

DRESDEN. Bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer sind im vergangenen Jahr 359 Anträge wegen eines vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlers eingegangen - 29 weniger als im Jahr 2013.

Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Gutachterstelle für 2014 hervor.

In 271 Fällen sei aufgrund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet worden (2013: 278). Davon sei in 61 Fällen ein Behandlungsfehler durch die Gutachterstelle festgestellt worden (2013: 56).

Pro Jahr werden Patienten in Sachsen laut Gutachterstelle rund 32 Millionen Mal in den ambulanten und stationären Einrichtungen behandelt. "Jeder Behandlungsfehler ist ein Fehler zu viel, denn hinter jedem Fehler steht auch ein Schicksal.", so Professor Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.

Und auch wenn die absolute Zahl der tatsächlichen Behandlungsfehler nicht gestiegen ist, sei die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern trotz der extremen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen sowie der zunehmenden Bürokratie im Gesundheitswesen ein Indiz für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte, so Schulze.

Ökonomischer Druck nicht abgebildet

Dr. Rainer Kluge, Vorsitzender der Gutachterstelle, will die Zahl der Behandlungsfehler multifaktoriell betrachtet sehen.

Er betont mit Blick auf die Tatsache, "dass sich der steigende ökonomische Druck bisher nicht in den Zahlen der Gutachterstelle niedergeschlagen hat", liege "neben der verantwortungsvollen Tätigkeit des gesamten medizinischen Personals auch am Fehlervermeidungsmanagement der Kliniken."

Dies sei jedoch nicht als Freibrief für das medizinische Personal zu verstehen. Denn "dennoch kann es zu Fehlern kommen, deren Ursachen man unbedingt auswerten und transparent machen muss, damit diese nicht mehr vorkommen", ergänzt Kluge.

Chirurgie federführende Disziplin

Von den 271 in 2014 in Sachsen eingeleiteten Begutachtungen seien 189 auf den stationären Sektor, 20 auf Klinikambulanzen und 62 auf Praxen entfallen.

114 Anträge hätten die Fachrichtung Chirurgie betroffen, 30 die Orthopädie, 32 die Innere Medizin, 18 die Gynäkologie/Geburtshilfe, zwölf die Neurologie/Psychiatrie, elf die Allgemeinmedizin, zehn die Neurochirurgie, neun die Anästhesiologie/Intensivmedizinvier, acht das Fachgebiet HNO, sechs die Ophthalmologie, fünf die Urologie und vier die Radiologie.

Nicht zuletzt sei ein Fall im Bereich Kinderheilkunde begutachtet worden. In der Rehabilitation seien zwei Fälle zu verzeichnen gewesen, in der Pathologie und der Strahlentherapie je ein Fall.

Ärzte zeigen sich kooperativ

Wie aus dem Jahresbericht weiter hervorgeht, suchen weniger als 40 Prozent der betroffenen Patienten den Kontakt zur Gutachterstelle ohne juristischen Beistand. Zu mehr als 60 Prozent seien die Antragsteller anwaltlich vertreten gewesen.

Etwas mehr als jeder fünfte Patient habe Erfolg mit seiner Eingabe. Die Anerkennungsrate liege bei etwa 21 Prozent.

Wie die Gutachterstelle betont, wird ihr Votum auch bei für Patienten negativen Entscheidungen in der Mehrheit akzeptiert. in 90 bis 95 Prozent der Fälle seien die Vorgänge mit der Beurteilung durch die Gutachterstelle abgeschlossen, finde keine weiterführende gerichtliche Auseinandersetzung statt.

Die Bereitschaft der Ärzte in Sachsen, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizutragen, sei nach wie vor sehr hoch, wie die Gutachterstelle lobt.

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