Bewerber
Windige Geschäfte mit der "Diskriminierung"
MÜNCHEN. Bei der Auswahl von Bewerbern dürfen Faktoren wie Alter, Hautfarbe oder Geschlecht keine Rolle spielen - sonst droht Firmen der Vorwurf der Diskriminierung.
Zwei Brüder sollen aus dieser Angst der Personalabteilungen ein gutes Geschäft gemacht haben: Quer durch Deutschland haben sie nach Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft Scheinbewerbungen an 116 Unternehmen verschickt.
Sobald die Absage kam, sollen die beiden 41 und 45 Jahre alten Männer die Betriebe wegen Verstößen gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz verklagt haben. Bereits im Januar hatte die Staatsanwaltschaft den ungewöhnlichen Fall bestätigt.
Nun, nach der Zustellung der Anklage, gab sie weitere Details bekannt. Sie wirft dem Bruderpaar Betrug oder versuchten Betrug vor. (dpa)