GASTBEITRAG
Zulassungsausschüsse sollten bei ihren Leisten bleiben
Darf ein Berufungsausschuss den immateriellen Wert einer Praxis nach eigenem Belieben festsetzen und dabei Gutachten von Sachverständigen ignorieren? Das fragen sich Ärzte und Berater seit der Entscheidung des Berufungsausschusses Reutlingen, den Wert einer Psychotherapie-Praxis von 40 000 auf 4000 zu reduzieren (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Wird künftig in die Eigentumsrechte der Ärzte eingegriffen? Diese Frage beleuchten unsere Gastautoren aus der Sicht von vereidigten Sachverständigen für die Praxiswertermittlung.