Mannheimer Hygieneskandal
Zwei Jahre auf Bewährung für Ex-Geschäftsführer des Klinikums Mannheim
Über sechs Jahre nach seinem Abgang hat das Mannheimer Landgericht einen Ex-Manager des Klinikums Mannheim wegen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz verurteilt. Revision beim BGH ist angekündigt.
Veröffentlicht:Mannheim. Im Prozess um den Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum ist dessen ehemaliger Geschäftsführer vom Landgericht (LG) Mannheim nun zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden – drei Monate davon gälten als vollstreckt, wie LG-Pressesprecher Joachim Bock auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ erläuterte. Überdies soll der 72-Jährige 75.000 Euro an verschiedene Projekte des Uniklinikums zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Ex-Manager habe als Betreiber von Medizinprodukten gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall verstoßen und zwischen 2007 und 2014 die Gesundheitsgefährdung von Tausenden Patienten in Kauf genommen, argumentierte das LG am Montag. Im Oktober 2014 hatte er seinen Stuhl im Klinikum geräumt.
Der Verwaltungswirt habe Aufgaben für die Beseitigung vom Regierungspräsidium Karlsruhe zu Recht monierter gravierender Mängel bei der Sterilisierung an Untergebene delegiert. Diese hätten kaum Ahnung gehabt, seien nicht eingewiesen, nicht kontrolliert und nicht mit den nötigen Mitteln ausgestattet worden. Um das Abarbeiten einer behördlichen Mängelliste von 2007 habe er sich nicht gekümmert. „Er hat als Geschäftsführer einer sehr großen Klinik seine Hausaufgaben vorsätzlich nicht gemacht“, resümierte der Vorsitzende Richter Ulrich Bunk. Die Uniklinik nimmt im Jahr rund 18.000 Eingriffe vor.
Verteidiger pocht auf Verjährung
Der Verteidiger des Ex-Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft kündigte Rechtsmittel an. „Das Urteil ist so falsch wie ein Urteil nur sein kann.“ Das Gericht habe den Fokus auf Vorsatz zuungunsten der Fahrlässigkeit gelegt, kritisierte er. Er kündigte nun an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Er hatte beantragt, das Verfahren einzustellen, da seinem Mandanten nur Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei und die fahrlässige Tat verjährt sei. Der Angeklagte hatte sich damit gerechtfertigt, dass er von den ihm unterstellten Führungskräften nicht über Missstände informiert worden sei. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich hingegen zufrieden mit dem Urteil, hatte sie doch auf zwei Jahre auf Bewährung plädiert. Sie sieht als eines der Motive für die sträfliche Untätigkeit des Ex-Klinikmanagers den Kostendruck im Gesundheitswesen an.
Das Mannheimer Universitätsklinikum mit rund 5000 Mitarbeitern ist nach eigenen Angaben bundesweit das einzige in kommunaler Hand: Während die Fakultät der Universität Heidelberg und damit dem Land zugerechnet wird, gehört die Krankenversorgung zur Stadt. (dpa/maw)
Landgericht Mannheim, Az.: 3 KLs 400 Js 2051/15