Nach Hackerangriff auf Kassendienstleister
ePA: Bayerns Fachärzte rühren Werbetrommel für Opt-in-Petition
Der Bayerische Facharztverband will die Einführung des von Lauterbach mit dem Digitalgesetz verfolgten Opt-out-Modells der elektronischen Patientenakte verhindern. Eine Petition soll es richten.
Veröffentlicht:Neumarkt/Berlin/Münster. In Reaktion auf Medienberichte, wonach bei dem Hackerangriff auf die BARMER Ende Mai auch sensible Versichertendaten abgegriffen worden seien, appelliert der Bayerische Facharztverband (BFAV) am Montag nicht nur an seine Mitglieder, die noch laufende Bundestags-Petition 150309 unter dem Titel „Anlegen der elektronischen Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen“ zu zeichnen. Die Mitzeichnungsfrist endet laut Petitionsforum am 24. Juli.
Initiiert wurde die Petition im Mai von der Westfälischen Initiative zum Schutz von Patientendaten (WISPA). Erreicht sie binnen der Mitzeichnungsfrist 50.000 Stimmen, ist das Quorum erreicht, ab dem sich der Bundestag damit beschäftigen muss. Am Montagmorgen verzeichnete die Petition 5.220 Petenten.
„Die Zugriffe auf Versichertendaten werden immer dreister und für die Betroffenen gleichzeitig gefährlicher!“ So beurteilt Gernot Petzold, Augenarzt in Kulmbach und gleichzeitig IT-Spezialist im BFAV-Vorstand, den jüngsten Hackerangriff auf das bundesdeutsche Krankenkassensystem, der den Verlust sensibler Patientendaten zur Folge hatte.
Reaktionen auf geplante Digitalisierungsgesetze
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Völlig unverständlich sei für Petzold, wie es in einer Mitteilung des BFAV heißt, dass Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) davon unbeeindruckt trotzdem an der strikten Umsetzung der elektronischen Patientenakte festhalte.
Widerstand gegen im Digitalgesetz verfolgte ePA-Lösung
Die WISPA will mit ihrer Petition erreichen, dass sich der Deutsche Bundestag in einem Beschluss dafür ausspricht, dass die elektronische Patientenakte (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen Bürger angelegt werden darf (Opt-in-Modell). Um die schleppende Akzeptanz der ePA zu steigern, verfolgt Lauterbachs Ministerium mit dem Digitalgesetz aber gerade das gegenteilige Opt-out-Modell. Ein Dorn im Auge ist der WISPA auch das im Zuge des geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetzes verfolgte Ansinnen, Forschern, wie auch anderen Nutzern Zugang zu Patientendaten aus der Versorgung zu geben.
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„Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet“, heißt es dementsprechend in der Petition, „die Akte mit medizinischen Daten zu füllen – damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher.“ Zentrale Datenspeicher seien niemals sicher, weswegen auch keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen geschehen dürfe, so die Petenten.