Telematikinfrastruktur
gematik publiziert Vorgaben zur E-Patientenakte
Die Vorgaben der gematik zur E-Patientenakte (ePA) stehen. Für Hersteller ist damit der Startschuss zur ePA in Stufe 1.0 erfolgt. Bis 2021 sollen die Akten fertig sein.
Veröffentlicht:BERLIN. Die gematik hat die Vorgaben zur E-Patientenakte innerhalb der gesetzlichen Frist bis Jahresende 2018 publiziert. Sie sollen gewährleisten, dass alle Komponenten und Dienste die Anforderungen an Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit erfüllen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der gematik hervor.
„So können gesetzlich Versicherte, die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, vollständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen“, sagt Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik. Ärzte in Praxen und Kliniken sowie Zahnärzte könnten – unabhängig vom Anbieter und mit Berechtigung des Versicherten – über ihr Primärsystem mit jeder Akte arbeiten.
Auch Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik, wird in der Mitteilung zitiert: „Die Aktenanbieter können nun bei der Entwicklung ihrer Lösungen auf eine interoperable Systemarchitektur mit festgelegten Schnittstellen setzen.“
Die Datenhoheit liege vollständig beim Versicherten. Beyer: „Er allein entscheidet darüber, wem er welche medizinischen Dokumente zur Verfügung stellen möchte, wer diese einstellen darf oder welche gelöscht werden.“ Sofern der Versicherte es wünscht, steht die ePA einrichtungs- und sektorenübergreifend lebenslang zur Verfügung.
Die ePA-Vorgaben berücksichtigen bereits den Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Krankenkassen verpflichtet, Versicherten spätestens ab 2021 eine von der gematik zugelassene ePA bereitzustellen. Nachgelagert sollen die geforderte Zugangsoption für Versicherte per mobiles Endgerät und der Transfer von Krankenkassendaten Eingang in die Vorgaben finden.
Diese Folgestufe 1.1. soll parallel zum TSVG, dessen Inkrafttreten im Frühjahr 2019 geplant ist, veröffentlicht werden. Hersteller können laut gematik bereits jetzt mit der Umsetzung der ePA in Stufe 1.0 beginnen. (dab)