Diskussion um Arzneimittel-Gesetz
vfa: Arzneimittel-Produktion zurückzuholen „ist nicht zielführend“
Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) will bei der anstehenden Gesetzgebung zur Bekämpfung von Lieferengpässen auch die inländischen und europäischen Standortbedingungen für innovative Medikamente berücksichtigt wissen.
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Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) hat Vorschläge gemacht, wie Lieferengpässe bei Medikamenten künftig vermieden werden könnten.
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Berlin. Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) hat anlässlich der Debatte um Lieferprobleme und das anstehende Gesetzgebungsvorhaben eigene Vorschläge „zur Sicherung der Arzneimittelversorgung“ veröffentlicht. Wobei der Akzent nicht allein auf den generischen Markt gelegt wird, sondern ebenso auf die Versorgungssicherheit mit noch patentgeschützten Produkten. Die fünf Punkte des vfa-Plans:
- Mehr Transparenz über Lagerbestände und Warenströme. „Nur wenn bekannt ist, wie lange Vorräte im Zweifel ausreichen, kann rechtzeitig gegengesteuert werden“, heißt es. Erreichen lasse sich das mithilfe des bereits praktizierten Serialisierungs- und Datenbank-Systems securPharm, anhand dessen sich jederzeit ablesen lasse, „wo welche Packung gerade gelagert wird – oder veräußert wurde“.
- Zudem seien „systematische Stesstests für Lieferketten“ anzusetzen, um Abhängigkeiten von einzelnen Fertigungsstandorten, Vorleistungsproduzenten oder Technologiepartnern zu ermitteln. Dazu zähle auch, Rabattverträge nicht länger exklusiv, sondern mit mehreren Partnern abzuschließen. Alternativ dazu würde es der vfa auch gerne sehen, Anbieter bei Ausschreibungen zu bevorzugen, die ihre Lieferstrukturen „gegen Störungen absichern“.
- Bei „besonders kritischen Wirkstoffen“ sei eine „strategische Bevorratung“ sinnvoll, um Lieferausfälle kurzfristig zu überbrücken. Neben einer Liste relevanter Wirkstoffe gehöre dazu auch eine Liste wichtiger Vor- und Hilfsprodukte, „deren Lagerhaltung Unterbrechungen abfedern könnte“, heißt es weiter.
- Den im Koalitionsvertrag verankerten Anspruch, „die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu verlagern“, hält der vfa für „nicht zielführend“. Vielmehr sollte stattdessen die Attraktivität Deutschlands und der EU „für Investoren in international wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten für innovative Arzneimittel“ verbessert werden.
- Auch die Standortattraktivität hinsichtlich klinischer Studienprojekte sei hoch zu halten. Es gelte zu verhindern, dass nach der Generikaproduktion auch Technologien der Arzneimittelentwicklung in außereuropäische Regionen abwanderten. (cw)