EU-Novel-Food-Verordnung
Cannabinoid-Extrakte als neuartige Lebensmittel
BERLIN. Isolierte Cannabinoide oder mit Cannabinoiden angereicherte Extrakte hätten erst jüngst Marktrelevanz erlangt und seien somit als zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel durch die EU-Kommission eingestuft worden.
Das schreibt die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP zur Aufnahme von Cannabidiol (CBD) in die EU-Novel-Food-Verordnung.
Die Liberalen hatten moniert, entsprechende Produkte seien seit Jahrhunderten in Europa frei verkäuflich gewesen und dürften nun nicht mehr vertrieben werden. Ein Erzeugnis unterliege der Verordnung, wenn es vor dem Stichtag 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der EU verwendet worden sei, heißt es.
Mit den Einträgen habe die EU-Kommission nun klargestellt, dass es sich bei den betreffenden Produkten um neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel Food-Verordnung handele, die zulassungspflichtig sind.
Die Entscheidung über die Einträge zu Cannabinoiden sei von den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission nach Sichtung und Wertung der verfügbaren Informationen im Konsens getroffen worden. (maw)