Hirntod-Diagnostik
Formfehler sind keine Seltenheit
Streit um die qualifizierte Hirntod-Diagnostik: Auswertungen zeigen, dass gerade flüchtige Formfehler oft unterlaufen. Ist eine bessere Qualifikation der Ärzte nötig?
Veröffentlicht:BREMEN. Immer wieder schleichen sich bei der Hirntoddiagnose Fehler ein - möglicherweise auch, weil Diagnosesteller im Umgang mit den Kriterien unsicher sind.
Darauf weisen die Ergebnisse überprüfter Hirntodprotokolle hin, die die Osnabrücker Neurologin Dr. Elisabeth Rehkopf jüngst auf dem Workshop "Hirntod-Diagnostik und begleitende intensivmedizinische Maßnahmen" auf dem "Symposium Intensivmedizin und Intensivpflege" präsentierte. Danach konnte nicht immer der Hirntod der Spender bestätigt werden.
16 von 58 Hirntod-Protokolle nicht bestätigt
Die Ergebnisse zeigen, dass in Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein in den Jahren 2001 bis 2005 in 16 der 58 unterschriebenen Hirntodprotokolle die Hirntoddiagnose nicht bestätigt werden konnte. Bei fünf der 16 Patienten konnten noch Spontanatmung oder Hirnaktivität im EEG nachgewiesen werden, so Rehkopf.
Zu den 16 Fällen gehörten gar nicht oder fehlerhaft durchgeführte Apnoetests, solche bei denen trotz erhaltener eine ausgefallene Spontanatmung attestiert wurde und solche, bei denen trotz Kenntnis positiver Medikamentenspiegel klinisch der Hirntod diagnostiziert wurde, so die Untersuchung.
In einem Fall sei die Hirnstromkurve (EEG) falsch als Null-Linien-EEG gedeutet worden. In einem anderen Fall fehlte der Nachweis der Irreversibilität des Hirntodes. Zweimal führten fehlerhafte CCT-Befunde zu falschen Diagnosen und damit zu Fehlschlüssen im Ablauf der HTD. Zudem fand Rehkopf einige Formfehler.
Expertin fordert bessere Qualifikation
Sie fordert daher eine bessere Qualifikation der hirntodfeststellenden Ärzte: "Es liegt an der Qualität der Untersucher", sagte Rehkopf. "Die Hirntoddiagnostik ist in 99,9 Prozent aller Fälle sicher, aber die Untersucher sind es nicht in diesem Maße."
Im Juli 2015 hat die Bundesärztekammer neue Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes erlassen. Sie legen fest, dass die für die Hintod-Diagnostik zuständigen Ärzte auf dem Protokollbogen bestätigen müssen, dass sie Fachärzte (Neurologe oder Neurochirurg) und zur klinischen und apparativen Hirntod-Diagnostik in der Lage sind sowie die Indikation zur Diagnostik eines irreversiblen Hirnfunktionsausfall prüfen können.
Dr. Detlef Bösebeck, geschäftsführender Arzt in der Region Nord-Ost der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die Dokumentationsqualität der Hirntod-Diagnostik im zweiten Halbjahr 2015 in der Region Nord-Ost gesichtet, also nach den neuen BÄK-Bestimmungen.
"Wir haben 51 Dokumentationen geprüft", sagte Bösebeck zur "Ärzte Zeitung". "25 Prozent wiesen formelle Fehler auf, etwa Flüchtigkeitsfehler beim Ausfüllen," so Bösebeck. Und weitere 25 Prozent mussten teilweise wiederholt werden, weil etwa die Reihenfolge von klinischer und apparativer Untersuchung nicht eingehalten wurde.
"Aber es gibt keinen Fall, der kritisch gewesen wäre, wo eine Organentnahme stattgefunden hätte und der Spender nicht tot gewesen wäre." Für Bösebeck liegen die Dinge deshalb anders als für Rehkopf: "Die Qualität der Ärzte ist gut, aber die Kenntnisse der neuen Richtlinie sind verbesserungswürdig. Die gefundenen Fehler haben mit der Umstellung der Richtlinien zu tun und mit den neuen Protokollen. Das ist keine Frage der Qualifikation der Ärzte."
Allerdings forderte er für kleinere Krankenhäuser ohne Neurologen und Neurochirurgen qualifizierte Konsiliardienste für die Hirntoddiagnostik.