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BÄK verschärft Regeln für Hirntod-Diagnostik

Die Bundesärztekammer hat die Regeln zur Feststellung des Hirntods verschärft. Veröffentlicht ist die Richtlinie noch nicht, das Gesundheitsministerium hat sie allerdings bereits genehmigt.

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Wann ist hirntot wirklich tot? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Künftig sollen strengere Regeln gelten.

Wann ist hirntot wirklich tot? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Künftig sollen strengere Regeln gelten.

© Laz'e-Pete/fotolia.com

BERLIN. Die Bundesärztekammer hat eine neue Richtlinie zur Feststellung des Hirntods vorgelegt. Die noch nicht veröffentlichte Fassung, die der "Ärzte Zeitung" vorgelegt, ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums genehmigt worden und soll im Juli publiziert werden.

Präzisiert worden sind vor allem die Qualifikationsanforderungen an Ärzte, die die Hirntoddiagnostik vornehmen.

Der Gesetzgeber hat die BÄK im Transplantationsgesetz beauftragt, Regeln zur Feststellung des Todes, zu Verfahrensregeln sowie zur erforderlichen ärztlichen Qualifikation zu treffen.

Die nunmehr vierte Fassung der Richtlinie löst die Vorgängerversion aus dem Jahr 1998 ab. "Grundlegenden inhaltlichen Änderungsbedarf" hat es aus Sicht des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK nicht gegeben. Ziel sei es gewesen, auf der Basis des aktuellen Stands der Erkenntnisse "ein übersichtliches Regelwerk" abzubilden.

Neurologe oder Neurochirurg muss dabei sein

Neu ist die Forderung, dass mindestens einer der beiden an der Diagnostik beteiligten Ärzte Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein muss. Bei Kindern bis 14 Jahren muss mindestens ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zugegen sein.

Die schon bisher geforderte "mehrjährige Erfahrung" in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen ist in der neuen Richtlinie präzisiert worden. Künftig muss die richtliniengemäße Qualifikation zusammen mit dem Namen des Arztes auf dem Protokollbogen dokumentiert werden.

Kliniken, insbesondere Entnahmekrankenhäuser, müssen in einer Arbeitsanweisung die einzelnen Schritte gemäß der neuen Richtlinie festlegen. Ärzten, die an der Hirntoddiagnostik beteiligt sind, wird eine "regelmäßige Teilnahme an qualitätsfördernden Maßnahmen empfohlen". Spezifische Verpflichtungen oder Nachweise fordert die BÄK aber nicht. Drei neuromedizinische Fachgesellschaften hatten im Februar in einer gemeinsamen Stellungnahme zuvor ihre Forderung bekräftigt, dass mindestens ein Neuromediziner an der Feststellung des Hirntods beteiligt sein sollte.

Die Hinzuziehung dieser Spezialisten "erhöht signifikant die Chance einer kompletten und formal korrekten Hirntoddiagnostik", erklärten die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie.

Ethikrat machte Druck

Der Deutsche Ethikrat hatte im Februar in einer Stellungnahme zur Hirntoddiagnostik gefordert, die zuständigen Stellen sollten dafür sorgen, "dass fachkompetente Ärzte für die Hirntoddiagnostik flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen".

Generell sprach sich der Rat für eine intensivere wissenschaftliche Beschäftigung mit der Feststellung des Todeszeitpunkts aus.

Die BÄK war vom Ethikrat mit Blick auf die 17 Jahre alte Richtlinie aufgefordert worden, die "Methoden der Hirntoddiagnostik dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen". (fst)

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