Cannabis auf Rezept

Schmerzliga kritisiert Krankenkassen-Spitzenverband scharf

Als "Schlag ins Gesicht chronisch kranker Menschen" bezeichnet die Deutsche Schmerzliga die Kritik des Krankenkassen-Spitzenverbandes GKV an der Kostenübernahme für Cannabis als Medizin.

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BERLIN Seit einer Woche dürfen Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis auf Rezept verschreiben. Jetzt bricht die öffentliche Kontroverse über das Für und Wider der Kostenübernahme von Cannabis als Medizin erneut aus.

Die Schmerzliga kritisiert den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für dessen Zweifel an der Wirksamkeit von Cannabis und der damit begründeten Infragestellung des Leistungsanspruchs auf Kassenrezept.

"Angesichts der Tatsache, dass viele Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes regelhaft die Kosten für Homöopathika übernehmen, ist diese Äußerung ein Schlag ins Gesicht all der chronisch schwerkranken Menschen in Deutschland", sagt der Präsident der Deutschen Schmerzliga, Dr. Michael A. Überall.

Wenn es eine Therapieform ohne wissenschaftliche Evidenz für eine nachgewiesene Wirkung gebe, dann sei es die Homöopathie.

Im Vergleich sei der Umfang der verfügbaren Evidenz für den Einsatz von Cannabis als Medizin "geradezu spektakulär", so Überall weiter.

Die Kostenübernahme von Cannabis in Frage zu stellen und gleichzeitig die Kosten für Homöopathika zu übernehmen, zum Zwecke der Kundenakquise auch öffentlich dafür zu werben - das zeige, "dass den Krankenkassen mehr an gesunden Nettozahlen gelegen ist, als an wirklich kranken Menschen", betonte der Präsident der Schmerzliga

Durch ein neues Gesetz, das am 10. März in Kraft trat, können Schwerkranke auf Rezept Cannabis in der Apotheke erhalten. Krankenkassen müssen die Therapie-Kosten übernehmen. Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von im Schnitt 540 Euro vor.

Der Wirkstoff von Cannabis kann etwa bei Multipler Sklerose und gegen die Folgen von Chemotherapien bei Krebspatienten helfen. Die Wirksamkeit ist aber noch nicht völlig erforscht. Die Bundesopiumstelle will daher begleitend zum neuen Cannabis-Gesetz Daten zu Therapien binnen fünf Jahren analysieren. (eb)

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