Praxisaufkauf

KVen erwarten keinen Durchmarsch der Kassen

Das Versorgungsgesetz ist in Kraft: Bei "Überversorgung" sollen KVen künftig abzugebende Praxen aufkaufen. Die "Ärzte Zeitung" hat sich bei einigen KVen umgehört, wie sie auf die Herausforderung reagieren.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Hängen künftig an vielen – ehemaligen – Praxen solche Schilder? Eher nicht, heißt es aus KVen.

Hängen künftig an vielen – ehemaligen – Praxen solche Schilder? Eher nicht, heißt es aus KVen.

© Patrick Pleul / dpa

NEU-ISENBURG. Das Versorgungsstärkungsgesetz ist in Kraft, jetzt gilt die Aufkaufregel. Regelungsziel der großen Koalition ist es, die Übernahme von Praxen in solchen Zulassungsbezirken zu erschweren, wo in einer Fachgruppe ein rechnerischer Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent vorliegt.

Bundesweit, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) errechnet, könnten 12.000 Arztsitze gefährdet sein. Die "Ärzte Zeitung" wollte wissen: Wie reagieren die KVen auf die Herausforderung? Die Antworten aus sechs KV-Bezirken zeichnen ein differenziertes Bild.

"Erhöhtes Bedrohungsszenario" für Praxen

Unklar ist insbesondere, inwiefern Kassenvertreter in den Zulassungsausschüssen den neuen "Prügel" der Aufkaufregel nutzen werden. Baden-Württembergs KVVorstandsvize Dr. Johannes Fechner zitiert Berichte aus Ausschüssen, wonach "Kassenvertreter gewillt sind, das neue Instrument des Praxisaufkaufs aktiver als bisher nutzen zu wollen".

Er erwartet ein "tatsächlich erhöhtes Bedrohungsszenario" für wiederzubesetzende Praxen.

Aus der KV Rheinland-Pfalz heißt es, hierzu gebe es je nach Kasse und Zuständigkeit unterschiedliche Aussagen. Insbesondere bei der Psychotherapie führe man schon nach alter Rechtslage "kontroverse Diskussionen".

Dagegen gehe man in den ärztlichen Ausschüssen weiter von "sachorientierten Diskussionen" aus. In Nordrhein hingegen erwartet die KV keine "Klimaänderungen" in den Zulassungsausschüssen.

Zentral wird es für die KVen darum gehen, die Versorgungsrelevanz der in Frage stehenden Praxen zu belegen. Für Fechner ist die Sache klar: "Wir haben die Grundhaltung, dass - mit wenigen Ausnahmen - jede Praxis in Baden-Württemberg versorgungsrelevant ist."

Die KV Nordrhein belässt es bei dem Hinweis, dass es im Falle einer versorgungsrelevanten Praxis "vielfältige Argumente für den Fortbestand" gebe. Für die KV Rheinland-Pfalz ist die Beantwortung der Frage zentral: "Wo können die Patienten der bisherigen Praxis künftig versorgt werden?"

Praxen mit geringen Fallzahlen gefährdet

Mehrere KVen erklären, dass vor allem Praxen mit geringen Fallzahlen gefährdet sein werden, da hier die Versorgungsrelevanz schwierig zu belegen sein dürfte.

Insgesamt zeigt sich etwa die KV Bremen optimistisch, dass nur wenige Praxen von einer Wiederbesetzungssperre betroffen sein werden. Von dieser Haltung zeugen auch die finanziellen Vorkehrungen: Fünf der sechs KV-Bezirke haben für den Praxisaufkauf keine Rücklagen gebildet.

Nur in Baden-Württemberg gibt es einen Topf. "Doch wenn wir drei Radiologen-Praxen aufkaufen müssten, kämen wir damit nicht aus", so KV-Vize Fechner. Die KV Niedersachsen erklärt, man werde wenn nötig "einen "Nachtragshaushalt in angemessener Höhe beschließen".

Die Klage eines betroffenen Arztes gegen den Zulassungsausschuss hat keine aufschiebende Wirkung - die Praxis ist bei einer Wiederbesetzungssperre vom Netz.

Fechner fragt, was passiert, "wenn das Bundessozialgericht nach sieben Jahren feststellt, dass der Vorgang nicht rechtens war?". Juristen freuten sich schon, "diese Entschädigungsfälle vor Gericht zu bringen".

Das Signal an junge Ärzte ist verheerend

NEU-ISENBURG. Mehr als 25.000 Arztsitze, die durch eine Intervention des Gesetzgebers zur Disposition stehen: Das war den Gesundheitspolitikern der Koalition doch zu unheimlich. Sie schraubten im Juni die Aufkaufregel, nach der die KV in gesperrten Bedarfsplanungsbezirken die Prüfung des Praxisaufkaufs prüfen "sollen" von 110 auf 140 Prozent hoch.

Doch auch mit dieser Regel im Versorgungsstärkungsgesetz steht bundesweit die Nachbesetzung von immer noch fast 12.000 Praxen auf dem Spiel. Hier "sollen" (bisher: "können") Kassen- und KV-Vertreter im Zulassungsausschuss prüfen, ob die Praxen bei der Abgabe durch den bisherigen Inhaber stillgelegt werden. Wie sich die Spruchpraxis der Ausschüsse entwickeln wird, ist unklar.

Die Zahlen sind beeindruckend: 1238 Arztsitze fallen in Baden-Württemberg unter die Aufkaufregel, darunter 571 Psychotherapeuten und 296 Facharzt-Internisten. Für Nordrhein geht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) von 1440 Arztsitzen aus, die betroffen sind, in Rheinland-Pfalz 345. Freilich wissen auch die Kassenvertreter, dass der reale Versorgungsbedarf wenig mit den Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung zu tun hat.

Denn die Verhältniszahlen von Einwohnern und Ärzten stammen aus den 1990er Jahren und wurden seitdem eingefroren. Bis Ende 2016 soll der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedarfsplanung neu regeln: "Bedarfsgerechter und kleinräumiger" lautet das Anforderungsprofil.

Doch was passiert in der Zwischenzeit? Für Baden-Württembergs KV-Vize Dr. Johannes Fechner geht von der Aufkaufregel ein verheerendes Signal für den Nachwuchs aus. Beispiel: Der Südwesten ist komplett für fachärztliche Internisten gesperrt: Wird ein Praxissitz aufgekauft, habe ein junger Arzt keine Chance, sich anderswo in Baden-Württemberg niederzulassen.

"Er wandert dann in andere Bundesländer oder gleich in die Schweiz ab", prognostiziert Fechner. Dadurch werde Versorgung abgebaut, ohne dass sich ein junger Arzt auf dem dünn versorgten Land ansiedeln könne. Fechner erwartet, dass im September die ersten konkreten Fälle in den Ausschüssen verhandelt werden. (fst)

  • KV BW
  • KV Nordrhein
  • KV RLP
  • KV Niedersachsen
  • KV Bremen
  • KV WL

KV Baden-Württemberg

Wie viele Praxen in der KV liegen in Zulassungsregionen mit einer Versorgung von mehr als 140 Prozent?

Insgesamt gibt es 1238 Arztsitze in Regionen mit einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent. Psychotherapeuten (571 Sitze) und FacharztInternisten (296) führen die Liste an. Aber auch Chirurgen (83 Sitze), Kinderärzte (74,5), Nervenärzte (63,5) und Orthopäden (41) gehören dazu.

Ändert die Aufkaufregel das „Klima“ der Diskussionen im Zulassungsausschuss?

„Ich habe Berichte aus Zulassungsausschüssen gehört, dass Kassenvertreter gewillt sind, das neue Instrument aktiver nutzen zu wollen“, sagt KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner. Er geht von einem „tatsächlich erhöhten Bedrohungsszenario“ für nachzubesetzende Praxen aus.

Welche Argumente wird die KV vorbringen, um die „Versorgungsrelevanz“ gefährdeter Praxen darzulegen?

Wie bisher würden die Zulassungsausschüsse in jedem Einzelfall prüfen, ob mindestens eine ausreichende Zahl von Patienten versorgt wurde. „Was als ausreichend zu bezeichnen ist, werden die Gremien bzw. die Rechtsprechung festlegen“.

Hat die KV Rücklagen gebildet für den Aufkauf?

Ja, es sind Rückstellungen gebildet worden, aber „nicht in großem Umfang“, sagt Fechner. Wenn die KV drei Radiologie-Praxen aufkaufen müsste, „kämen wir mit dem Topf nicht aus“.

Wird die KV die Vertragsärzte gesondert über die Aufkaufregeln informieren?

Ja, der KV-Vorstand wird ab September eine „Tour de Ländle“ starten. Zudem ist eine Hotline eingerichtet worden, bei der Niederlassungsberater der KV zur Verfügung stehen (0711/7875-3700). Der Beratungsbedarf sei hoch, sagt Fechner. (fst)

KV Nordrhein

Wie viele Praxen in der KV liegen in Zulassungsregionen mit einer Versorgung von mehr als 140 Prozent?

In der KV Nordrhein (KVNo) ist die Auswertung der Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent noch nicht abgeschlossen. Deshalb verweist die KVNo auf Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Danach liegen in Nordrhein insgesamt 1440 Vertragsärzte oberhalb der Sperrgrenze.

Ändert die Aufkaufregel das „Klima“ der Diskussionen im Zulassungsausschuss?

Die KVNo erwartet keine besonderen Veränderungen des Klimas. Von Seiten der Krankenkassen gebe es diesbezüglich keine Äußerungen.

Welche Argumente wird die KV vorbringen, um die „Versorgungsrelevanz“ gefährdeter Praxen darzulegen?

Was die künftige Strategie zur Untermauerung der Versorgungsrelevanz der einzelnen Praxen betrifft, bleibt die KVNo vage. „Wenn eine Praxis versorgungsrelevant ist, wird es aus unserer Sicht auch vielfältige Argumente für den Fortbestand der Einrichtung geben“, teilt sie lediglich mit. Eine seriöse Einschätzung kann die KVNo nach eigenem Bekunden noch nicht geben, welche Praxen von der Wiederbesetzungssperre besonders betroffen sein werden. Grundsätzlich werde bei allen vertragsärztlichen Praxen entscheidend sein, wie versorgungsrelevant sie sind.

Hat die KV Rücklagen gebildet für den Aufkauf?

Nein, es wurden keine Rücklagen gebildet.

Wird die KV die Vertragsärzte gesondert über die Aufkaufregeln informieren?

Über die bisherigen Informationen hinaus plant die KVNo keine zusätzlichen Mitteilungen an die Mitglieder. (iss)

KV Rheinland-Pfalz

Wie viele Praxen in der KV liegen in Zulassungsregionen mit einer Versorgung von mehr als 140 Prozent?

Insgesamt liegen etwa 347,5 Arztsitze in Regionen mit einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent. Davon sind 196 allgemein fachärztlich tätig, 148 spezialisiert fachärztlich – 132 davon Fachinternisten. Hausarztsitze sind überhaupt nicht betroffen.

Ändert die Aufkaufregel das „Klima“ der Diskussionen im Zulassungsausschuss?

Die Aussagen sind nach Kasse und Zuständigkeit des Ausschusses unterschiedlich. Insbesondere bei der Psychotherapie gab es bereits nach alter Rechtslage kontroverse Diskussionen. Im Bereich der ärztlichen Ausschüsse gehen wir weiter von einer sachorientierten Diskussionsführung aus.

Welche Argumente wird die KV vorbringen, um die „Versorgungsrelevanz“ gefährdeter Praxen darzulegen?

Notwendig ist eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung von Fallzahlen, Leistungsangebot und Verteilung der Arztsitze im Planungsbereich. Von zentraler Bedeutung: „Wo können die Patienten der bisherigen Praxis künftig versorgt werden?“ Wegen der vom Gesetzgeber privilegierten Praxisformen und Übernehmer werden insbesondere Einzelpraxen mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen in städtischen Regionen Anlass zur Diskussion geben.

Hat die KV Rücklagen gebildet für den Aufkauf?

Nein.

Wird die KV die Vertragsärzte gesondert über die Aufkaufregeln informieren?

Die Information erfolgt über die KV-Medien sowie individuell über die Niederlassungsberater und die Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse. (chb)

KV Niedersachsen

Wie viele Praxen in der KV liegen in Zulassungsregionen mit einer Versorgung von mehr als 140 Prozent?

In Niedersachsen gibt es 991,3 Sitze in Regionen mit einer Versorgungsquote von mehr als 140 Prozent. Darunter 552 Sitze in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung: 364 Psychotherapeuten, 62 Chirurgen, 30 Kinderärzte, 24 Frauenärzte, 22 Nervenärzte, zwölf HNO-Ärzte, neun Urologen, sieben Augenärzte, fünf Orthopäden. In der spezialisierten fachärztlichen Versorgung sind 426 Sitze betroffen: 348 Fachinternisten, 31 Anästhesisten, 24 Psychiater, 23 Radiologen. Die hausärztliche Versorgung ist mit 0,3 Sitzen berührt.

Ändert die Aufkaufregel das „Klima“ der Diskussionen im Zulassungsausschuss?

Die KV zeigt sich abwartend und glaubt „eher nicht“, dass es Änderungen gibt. Von Kassenseite gibt es bisher keine Ankündigungen.

Welche Argumente wird die KV vorbringen, um die „Versorgungsrelevanz“ gefährdeter Praxen darzulegen?

Die Versorgungsrelevanz soll durch eine „sachliche Darstellung der tatsächlichen Versorgungssituation vor Ort“ untermauert werden. „Vor dem Hintergrund der Vermittlung von Facharztterminen innerhalb von vier Wochen (Termingarantie) sehen wir keine Praxis als besonders ‚gefährdet‘ von einer Wiederbesetzungssperre an“.

Hat die KV Rücklagen gebildet für den Aufkauf?

Bislang nein. „Falls das Thema relevant wird, wird ein Nachtragshaushalt in angemessener Höhe beschlossen.“

Wird die KV die Vertragsärzte gesondert über die Aufkaufregeln informieren?

Mitglieder sollen über alle relevanten Themen des VSG informiert werden. Zudem offeriert die KV Mitgliedern Gespräche mit KV-Mitarbeitern. (cben)

KV Bremen

Wie viele Praxen in der KV liegen in Zulassungsregionen mit einer Versorgung von mehr als 140 Prozent?

Im Land Bremen zählt die KVHB insgesamt 213 Sitze, die von der Wiederbesetzungssperre betroffen sein könnten. Darunter ist kein Hausarzt. In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung liegen 99 Sitze in einer Region mit einem Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent: 2,5 Augenärzte, 1,5 Chirurgen, 0,5 HNO-Ärzte, ein Nervenarzt, 83 Psychotherapeuten, 0,5 Urologen, zehn Kinderärzte. In der spezialisierten fachärztlichen Versorgung könnten betroffen sein: 17 Anästhesisten, 13 Radiologen, 54 fachärztlich tätige Internisten, sieben Kinder- und Jugendpsychiater.

Ändert die Aufkaufregel das „Klima“ der Diskussionen im Zulassungsausschuss?

Das Klima im Zulassungsausschuss werde sich nicht verändern, so die KVHB. „Da wir die Diskussionen bei besonders hohen Versorgungsgraden schon geführt haben, sind keine grundlegenden Diskussionen zu erwarten“.

Welche Argumente wird die KV vorbringen, um die „Versorgungsrelevanz“ gefährdeter Praxen darzulegen?

Nach Ansicht der KVHB sind diejenigen Praxen versorgungsrelevant, die durch abgerechnete Fallzahlen belegen, dass sie versorgt haben. Eine Wiederbesetzungssperre werde laut KV nur wenige Praxen betreffen, die sehr wenige Patienten versorgen.

Hat die KV Rücklagen gebildet für den Aufkauf?

Nein.

Wird die KV die Vertragsärzte gesondert über die Aufkaufregeln informieren?

Die Information der Mitglieder soll im Landesrundschreiben und in den Gremien erfolgen. (cben)

KV Westfalen-Lippe

Wie viele Praxen in der KV liegen in Zulassungsregionen mit einer Versorgung von mehr als 140 Prozent?

Bei den Hausärzten gibt es nach Angaben der KV Westfalen-Lippe (KVWL) in Westfalen zurzeit drei solche Planungsbereiche. Zusammen sind dort nach Vollzeitäquivalenten theoretisch vier Ärzte oberhalb der 140 Prozent-Grenze tätig. „Theoretisch kann in diesen Planungsbereichen jede Praxis von der Aufkaufregelung betroffen sein – je nachdem, wer zuerst ausschreiben will“, erläutert die KV. Bei den allgemeinen Fachärzten überschreiten aktuell 82 Planungsbereiche die Grenze. Zusammen seien dort theoretisch 498,8 Ärzte (Vollzeitäquivalente) oberhalb der 140 Prozent-Grenze tätig, vor allem Psychotherapeuten (396,9), Chirurgen (26,6), Pädiater (23,8) und Orthopäden (14,3).

Ändert die Aufkaufregel das „Klima“ der Diskussionen im Zulassungsausschuss?

Die KV sieht dafür keine Anzeichen.

Welche Argumente wird die KV vorbringen, um die „Versorgungsrelevanz“ gefährdeter Praxen darzulegen?

Die KVWL sieht mehrere Argumente, mit denen sie die Versorgungsrelevanz von Praxen im Zulassungsausschuss darlegen kann: die Auslastung der Praxen (Fallzahlen), die Entfernung zu anderen Praxen und deren Auslastung, die topografische Lage der Praxis, beispielsweise im Hochsauerlandkreis, und die Verkehrsinfrastruktur sowie absehbare Praxisschließungen in der Umgebung.

Hat die KV Rücklagen gebildet für den Aufkauf?

Nein.

Wird die KV die Vertragsärzte gesondert über die Aufkaufregeln informieren?

Über die Mitgliederzeitschrift „KVWL Kompakt“ wird allgemein über das VSG informiert. Sollten sich die Anfragen zum Praxsiaufkauf häufen, „erwägen wir darüber hinausgehende Informationsangebote“. (iss)

Lesen Sie dazu auch: Praxisaufkauf: Wird die Wiederbesetzung zum Eiertanz?

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