Vor TSVG-Anhörung
Verbände laufen sich warm
Am 16. Januar lädt der Gesundheitsausschuss des Bundestags zur Anhörung des Terminservicegesetzes ein. Was werden Kassen- und Ärzteverbände vortragen? Die AOK-Bewertung fällt kritischer aus als etwa die des SpiFA.
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Extrabudgetäre Zuschläge? Dafür sieht der AOK-Bundesverband keinen Anlass.
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BERLIN. Das Ringen um das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht in die letzte Runde. Am 16. Januar treten alle namhaften Verbände und Interessengruppen zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags an. Auffällig: Die Kritik von Kassen fällt härter aus als die der Ärzte.
Zur Debatte stehen nicht nur die aus Sicht der Ärzte hoch strittigen Regelungsinhalte – wie die geplante Ausweitung der Mindestsprechstunden –, sondern auch die für Vertragsärzte positiven Inhalte des Gesetzentwurfs.
Die über 200-seitige Stellungnahme des AOK-Bundesverbands gibt einen Ausblick auf das, was in den kommenden Wochen auf dem Spiel steht. Hart attackiert der Kassenverband darin alle Regelungen, die mit Mehrausgaben verbunden sind.
„Zusätzliche Finanzmittel“ für Vertragsärzte seien den Beitragszahlern insbesondere dann nicht zu vermitteln, „wenn sie lediglich Organisationsprobleme innerhalb der Ärzteschaft beheben sollen“, heißt es darin.
Durch Gesamtvergütung der Kassen "ausfinanziert"
TSVG im Parlament
16. Januar: Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags
21./22. Februar: Zweite und dritte Lesung im Bundestag
15. März: Zweiter Durchgang im Bundesrat (zustimmungsfrei)
1. April: Geplantes Inkrafttreten. Einzelne Paragrafen sollen erst später Gesetzeskraft erlangen, etwa Anfang 2021 (Festzuschüsse Zahnersatz) und Anfang 2022 (Ambulante Kodierrichtlinien).
Zusätzliches Geld müsse „mit einer nachweislichen Verbesserung der Qualität der Versorgung verknüpft werden“, fordert der AOK-Verband. Schon bisher gehöre es zu den vertragsärztlichen Pflichten, die Absicherung von Diagnostik und Therapie durch mitbehandelnde Kollegen sicherzustellen.
Die Vermittlung eines Behandlungstermins durch den Hausarzt gehöre zu seiner „koordinativen Arbeit“ und sei durch die Gesamtvergütung der Kassen „ausfinanziert“.
Den 15-prozentigen Zuschlag für Leistungen innerhalb der offenen Sprechstunde will die AOK ins Säurebad der Abrechnungsprüfung legen.
Um den Zeitpunkt der Leistungserbringungen zu überprüfen, müssten Kassen die zeitliche Organisation der Praxisstruktur überprüfen können. Vertragsärzte sollten daher vor Quartalsbeginn die regulären Praxisöffnungszeiten und die Zeiten für offene Sprechstunden übermitteln.
Auch die Aufhebung der Zulassungssperren für Psychiater, Rheumatologen und Kinderärzte vergrätzt die AOK. Mit diesem „ordnungspolitisch außergewöhnlichen Eingriff in die Regelungsbefugnisse der Selbstverwaltung“ würden die drei Arztgruppen „versorgungspolitisch nicht nachvollziehbar privilegiert“.
SpiFa sieht viel Positives
Dagegen liest sich die Stellungnahme des Spitzenverbands der Fachärzte (SpiFa) in einigen Passagen regelrecht positiv. Zwar werden Eingriffe in die Selbstverwaltung – wie etwa bei den Mindestsprechstunden – pflichtgemäß verdammt.
Bei anderen Vorhaben fordert der SpiFa nur eine Schippe mehr: Statt 15 Prozent Zuschlag auf Leistungen in der offenen Sprechstunde sollten es 50 Prozent sein.
Auch die Vergütung der Terminvermittlung durch Hausärzte sei eine gute Idee. Besser sei es, dieses Instrument auf alle Versorgungsebenen – als auch auf Fachärzte – auszudehnen.
Eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychiater, Rheumatologen und Kinderärzte wertet der SpiFa kritisch. Ein Mehr an Zulassungen müsse aus einer weiterhin gedeckelten Gesamtvergütung bedient werden. Es drohe ein „Spahn-Bauch“ – wie seinerzeit der „Seehofer-Bauch“ vor Einführung der Bedarfsplanung.
Wir haben den Beitrag verlängert und aktualisiert am 08.01.2019 um 15:53 Uhr.
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