Baden-Württemberg
Sorgt der Kardiologie-Vertrag für bessere Versorgung?
Patienten in den Selektivverträgen von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK werden besser versorgt als im Kollektivvertrag, sagen die Vertragspartner.
Veröffentlicht:STUTTGART. Die Vertragspartner im Facharztprogramm für Herzpatienten in Baden-Württemberg sehen Belege, dass die Patienten im Selektivvertrag besser versorgt werden als in der Regelversorgung.
Am Facharztvertrag Kardiologie sind einerseits AOK Baden-Württemberg und die Bosch BKK beteiligt, andererseits Medi Baden-Württemberg, Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) und der Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI).
Die Vertragspartner verweisen auf Ergebnisse des QUIK-Programms (Qualitätssicherung Invasive Kardiologie). Im Rahmen dieses Programms wird jährlich ein Qualitätsbericht vorgestellt.
Im Bericht für 2012 seien erstmals auch Zahlen aus dem Kardiologie-Vertrag enthalten. Danach sei beispielsweise die Strahlendosis, der Patienten bei invasiven Eingriffen am Herzen ausgesetzt sind, gesunken.
Die Strahlendosis könne als "Messzahl für die Qualität der Herzkatheteruntersuchung" gewertet werden, sagte Dr. Winfried Haerer, Geschäftsführer der mit der Vertragsabwicklung betrauten BNK-Service GmbH.
Komplikationsrate bei PCI um die Hälfte niedriger
Als einen weiteren Beleg für die hohe Behandlungsqualität im Vertrag wird die Komplikationsrate bei der Percutanen coronaren Intervention (PCI) angeführt. Sie beträgt im Facharztprogramm ein Prozent, in der Regelversorgung 2,3 Prozent, heißt es.
Nach Angaben von Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner ist die Behandlungsqualität auch Ergebnis der speziellen Vergütungssystematik im Vertrag. Denn diese gebe Anreize für "eine bessere Vergütung bei leitliniengerechter Diagnostik und Therapie".
Davon profitierten insbesondere schwerkranke und chronisch kranke Patienten im Facharztpropramm.
Im zweiten Quartal dieses Jahres waren rund 150.000 Versicherte von AOK und Bosch BKK im Facharztprogramm der beiden Kassen eingeschrieben.
Verträge nach Paragraf 73c SGB V gibt es neben Kardiologie auch für Gastroenterologie, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (PNP) sowie für Orthopädie. (fst)