Bundesländer-Vergleich
So viel müssen Pflegeheim-Bewohner zuzahlen
Für die stationäre Pflege müssen Senioren im Schnitt monatlich 1891 Euro zuzahlen. Am teuersten sind Heime in NRW. Patientenschützer rufen nach einer Finanzierungs-Reform.
Veröffentlicht:BERLIN. Pflegeheim-Bewohner müssen immer mehr zuzahlen, Patientenschützer fordern nun die Bundesregierung auf, gegenzusteuern.
„Für eine zukunftssichere und bezahlbare Pflege muss die Finanzierung endlich grundlegend reformiert werden“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, der dpa.
Er forderte: Die Pflegeversicherung müsse die gesamten Pflegekosten übernehmen. Zusätzlichen Aufwand für Unterbringung, Verpflegung und Investitionen zahle dann weiter jeder selbst – je nachdem, welcher besonderer Komfort gewünscht werde.
Durchschnittlich 1891 Euro pro Monat
Nach Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) mussten Pflegebedürftige mit Stand 1. Juli im Bundesschnitt 1891 Euro im Monat selbst zahlen, wie zuerst das Magazin „Der Spiegel“ berichtete. Das waren 61 Euro mehr als zum Stichtag 1. Januar. Enthalten sind Kosten für die eigentliche Pflege (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) sowie für Investitionen, Unterkunft und Verpflegung.
Unter den Bundesländern gibt es aber erhebliche Unterschiede. Die Spanne reichte zum 1. Juli von 1.31 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt bis zu 2.37 Euro in Nordrhein-Westfalen (siehe nachfolgende Tabelle).
Die Kosten für die eigentliche Pflege lagen im Bundesschnitt bei 693 Euro. Brysch kritisierte, die steigenden Eigenanteile seien für Betroffene unzumutbar, denn die Leistungen aus der Pflegeversicherung seien seit zweieinhalb Jahren gleich geblieben.
„So reicht der bisher gezahlte Zuschuss aus der Pflegeversicherung nicht einmal aus, um die reinen Pflegekosten im Heim zu bezahlen“, so Brysch.
Finanzielle Entlastung für Angehörige geplant
Können alte Menschen, die ins Pflegeheim müssen, den Eigenanteil nicht aufbringen, müssen zum Teil die Kinder zahlen. Der Maßstab ist deren Einkommen. Die Bundesregierung plant nun, die Grenzen anzuheben, um Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell zu entlasten.
Erst kürzlich hat das Bundeskabinett das so genannte Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet. (dpa/ths)