Ärztinnen vor Gericht
Paragraf 219a: Verwirrung und politischer Streit
Nach dem Strafurteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat in Kassel ein weiterer Prozess wegen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" begonnen. Es geht um einen politischen Streit und einen verwirrenden Paragrafen.
Veröffentlicht:Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" heißt die redaktionelle Überschrift des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch. Als die Gynäkologinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász 2012 mit einer Web-Designerin die Internetseite für ihre Kasseler Gemeinschaftspraxis konzipierten, war davon nicht die Rede. "Wir hatten das nicht für relevant gehalten", sagt Szász rückblickend. Man habe sich am Arzt-Werberecht orientiert.
Auf ihre Homepage nahmen die Ärztinnen eine Liste ambulanter Op auf, die sie in einer nahegelegenen Tagesklinik anbieten. Zwölfter und letzter Punkt: "Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne®". Am Mittwoch saßen beide Ärztinnen auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht Kassel. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: "gemeinschaftliche verbotene Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". "Ich möchte, dass Sie uns freisprechen, da wir keine Straftat begangen haben", sagte Nicklaus empört zu Richter Daniel Riekmann.
Hintergrund ist die grob irreführende Überschrift des Paragrafen. Mit offensivem Anpreisen, wie der Begriff "Werbung" gemeinhin verstanden wird, hat der Gesetzeswortlaut selbst nichts zu tun, und das Wort "Werbung" taucht dort gar nicht auf. Vielmehr heißt es: "Wer öffentlich (…) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs (…) anbietet (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Anklage steht mitten im politischen Diskurs
Dies nutzen zuletzt hundertfach selbsternannte Lebensschützer aus. Die Strafanzeigen gegen Nicklaus und Szász kamen von dem bundesweit bekannten Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen und von einem Studenten aus Nordrhein-Westfalen. Abtreibungsgegner Annen stellt auf seiner Homepage Fotos gegenüber: "damals KZ's – heute OP's" und versteigt sich zu der Aussage, der "Babycaust" sei eine "Steigerungsform" der NS-Verbrechen. Damit steht die Anklage auch mitten im politischen Diskurs. Angesichts des klaren Wortlauts "Schwangerschaftsabbruch (…) anbietet" würde der direkte Weg zu einem Freispruch über die Voraussetzung des "Vermögensvorteils" führen.
Dies aber spielte in Kassel zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Allerdings bestritten die Ärztinnen finanzielle Motive. "Unsere Motivation war, Patientinnen deutlich zu machen, dass wir auch ungewollt Schwangeren zur Seite stehen", sagte Nicklaus. Zehn bis 15 Abbrüche nehmen beide Ärztinnen jährlich vor, zwei Drittel nach Kassensätzen, ein Drittel privat. Das ergibt – ohne Anästhesie – einen Umsatz zwischen 1500 und 2300 Euro pro Jahr für beide Ärztinnen zusammen.
Es ist naheliegend, dass hier von wirtschaftlichen Motiven kaum die Rede sein kann. Andere ärztliche Tätigkeiten seien nicht nur wirtschaftlich deutlich attraktiver, sagen Nicklaus und Szász, sondern auch weit schöner – darunter die Begleitung einer Schwangerschaft.
Immer weniger Ärzte zum Schwangerschaftsabbruch bereit
Doch offenkundig wollen die Kasselerinnen auch für Kollegen kämpfen, die deutlich mehr Abtreibungen durchführen. Denn auch in Berlin steht das Thema auf der Agenda. Und wegen des Drucks militanter Abtreibungsgegner sind immer weniger Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen bereit.
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts für das ARD-Magazin Kontraste ging die Zahl der Ärzte seit 2003 um 40 Prozent von 2000 auf 1200 zurück. "Wir haben großes Verständnis für jeden Arzt, der unter den derzeit herrschenden Bedingungen keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen möchte", sagte Ärzte-Präsident Frank Ulrich Montgomery der ARD.
Nach Überzeugung der Verteidigung in Kassel ist Paragraf 219a verfassungswidrig. Er sei ein "Maulkorb" und eine unzulässige "Vorfeldkriminalisierung", so der renommierte Kasseler Strafverteidiger Knuth Pfeiffer. Der Hinweis auf ein straffreies medizinisches Angebot könne selbst nicht strafbar sein. Das Gesetz greife hier unnötig und überzogen in die Berufsfreiheit ein. Ein standesrechtliches Verbot kommerzieller Werbung reiche aus. Auch Meinungs- und Informationsfreiheit sowie Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen seien verletzt.
Befangenheitsantrag verzögert Prozessverlauf
Mit einem Beweisantrag wollte die Verteidigung belegen, dass das Abtreibungsverbot und insbesondere auch der Strafparagraf 219a sich nicht positiv für den Schutz des ungeborenen Lebens auswirken. Es gebe "keinen Schutzzweck für Paragraf 219a" und damit auch keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung, sagte Rechtsanwältin Gabriele Heinecke aus Hamburg. Doch Richter Riekmann wollte den hierfür geladenen Wiener Gynäkologen und europaweit renommierten Experten für Familienplanung Christian Fiala nicht vernehmen und lehnte den Beweisantrag zweifach ab.
Unter anderem deswegen fing der Richter sich einen Befangenheitsantrag ein. Hierüber muss nun ein anderer Richter entscheiden. Erst dann wird sich klären, ob der Prozess in den kommenden drei Wochen fortgesetzt oder später neu aufgerollt wird. Die Abweisung des Beweisantrags könnte ein Anzeichen sein, dass Riekmann einen Freispruch wegen fehlender Vermögensvorteile plant. Denn andernfalls müsste das Amtsgericht verfassungsrechtliche Zweifel an Paragraf 219a prüfen, auf die der Beweisantrag abzielt. Wenn das Gericht Zweifel hat, könnte es den Streit dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Unterdessen berät in Berlin die Koalition über eine Änderung des Paragrafen. Dabei steht insbesondere die SPD unter Druck, sie spricht sich nach eigener Beschlusslage für eine Abschaffung aus. Hierfür sucht sie die Grünen für eine Mehrheit mit Linken und gegebenenfalls auch FDP gegen Union und AFD.